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Straßenausbau verlässlich finanzieren und gestalten
Kommunen begrüßen Verbesserungen im bestehenden System - dauerhafte 1:1-Erstattung der Mindereinnahmen unabdingbar
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
02.07.2019
Städte und Gemeinden begrüßen die Ankündigung der Regierungsfraktionen, am bestehenden System zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festzuhalten und es zu vereinfachen. "Kommunen sind an nachhaltigen Lösungen interessiert, die vor Ort Akzeptanz finden und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen in das Straßennetz ermöglichen", sagte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf. In der sehr emotional geführten Diskussion sei es nun dringend Zeit für eine Versachlichung. Die Vorschläge werde man im Detail prüfen und bewerten.
"Die Idee, die Beiträge im Höchstsatz zu halbieren, um soziale Härten zu vermeiden, ist nachvollziehbar, aber wirft die Frage auf, wie verlässlich die Kompensation durch Landesmittel erfolgt“, so Schneider. Die Landesregierung müsse sich gesetzlich zu einem dauerhaften Kostenausgleich an die Kommunen verpflichten. „Klar ist: Der Anteil, der durch eine Deckelung wegfällt, muss den Kommunen 1:1 erstattet werden", forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Andernfalls drohe der vielfach beklagte Investitionsstau noch größer zu werden und die Reform zu scheitern.
Fraglich bleibe, ob das zugesagte Fördervolumen von 65 Millionen Euro auskömmlich sei. "Alle Kommunen werden sich verpflichtet sehen, die Förderung in Anspruch zu nehmen", so Schneider. In den folgenden Jahren sei zudem mit erheblich steigendem Bedarf zu rechnen, zum einen weil die Kosten für den Tiefbau drastisch gestiegen seien, zum anderen wegen der über Jahre angewachsenen Investitionserfordernisse.
Nur mit einer sicheren Finanzierung werde gewährleistet, dass Städte und Gemeinden auch weiterhin verlässlich planen können. Kommunen stünden in der Pflicht, Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Daher müssten sie auch in die Lage versetzt werden, diese Anforderungen erfüllen zu können. "Dass die Mittel im vereinfachten Verfahren ohne zusätzlichen Personaleinsatz und bürokratischen Mehraufwand abgerufen werden können, ist dabei für viele Kommunen eine echte Unterstützung", sagte Schneider.
"Wir wissen, dass die Beiträge für den Straßenausbau für manche Bürgerinnen und Bürger eine hohe Belastung darstellen", räumte Schneider ein. Doch seien Kommunen nach geltendem Recht nur begrenzt in der Lage, auf Härtefälle zu reagieren. "Über Stundungen und Zinsen kann eine Stadt nun mal nicht nach Gutsherrenart entscheiden", erläuterte Schneider. Jede Verbesserung, die Kommunen mehr Spielräume verleihe, sei daher ein Gewinn. Mehr Gerechtigkeit verspreche sich der Städte- und Gemeindebund NRW insbesondere davon, den Zinssatz für Ratenzahlungen an den deutlich niedrigeren Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu koppeln.
Auch ein frühzeitiges Einbeziehen der Bürgerschaft bei Straßenbaumaßnahmen sei im Sinne der Kommunen, ergänzte Schneider. "Bereits heute ist es in vielen Städten gängige Praxis, Straßenneugestaltungen im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig vorzustellen und Planungsanregungen aus der Bürgerschaft aufzunehmen." Auch ein Bürgerleitfaden, der über die für Straßenausbaubeiträge anrechenbaren Leistungen informiert, könne eine gute Ergänzung zum bestehenden System sein. "Transparenz und Dialog können bei den Anliegern Verständnis schaffen und langwierige Prozesse vermeiden", erläuterte Schneider.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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