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Strukturen schaffen für Aufnahme und Integration Geflüchteter
Städte- und Gemeindebund NRW fordert von Bund und Land mehr Einsatz bei Verteilung und konkrete Finanzierungszusagen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
31.03.2022
Der Krieg in der Ukraine treibt Millionen in die Flucht. „Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben bereits Tausenden Schutz und ein Dach über dem Kopf gegeben. Damit uns dies auch weiterhin gelingt, brauchen wir glasklare Finanzierungszusagen von Bund und Land sowie eine bessere Verteilung“, erklärte der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW), am Donnerstag in Kamp-Lintfort.
Im Rahmen einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes diskutierten die Teilnehmenden mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach die aktuellen Herausforderungen. „Die Lage ist dramatisch, wir haben es mit der größten Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg zu tun“, betonte Ruthemeyer. „Wir stehen als ganze Gesellschaft in der Pflicht, diese große Aufgabe zu bewältigen. Gelingen kann das nur mit einer gleichmäßigen Verteilung und einer auskömmlichen Finanzierung durch Bund und Land.“
Im Vergleich zu 2015/2016 gebe es erhebliche Unterschiede, merkte der Präsident an. „Allein durch den etwa doppelt so großen Anteil von Kindern und Jugendlichen haben wir ganz andere Anforderungen an Versorgung und Integration“, so Ruthemeyer. Hinzu komme die hohe Geschwindigkeit des Zuzugs und die unzureichende Lenkung der Flüchtlingsströme.
„Weil es so viele in so kurzer Zeit sind, müssen wir dringend besser steuern und verteilen, sowohl auf Landes- als auch Bundes- und europäischer Ebene“, forderte der Soester Bürgermeister. Geflüchtete müssten zunächst zentral in Landeseinrichtungen registriert, gesundheitlich erstuntersucht und versorgt werden. Nur mit ausreichend zeitlichem Vorlauf hätten die Kommunen eine Chance, geeigneten Wohnraum anbieten und belastbare Strukturen für Versorgung und Integration aufbauen zu können.
Zudem erinnerte Ruthemeyer an die immensen Kosten: „Um zu helfen sind die Kommunen ohne Zögern in Vorleistung gegangen. Das Land und insbesondere der Bund müssen den Städten und Gemeinden nun konkrete Zusagen machen, damit sie Menschen in Not auch weiterhin unterstützen können.“ Allein die Krankheitskosten überlasteten die Kommunen, wenn keine Kostenübernahme erfolge.
Schwer zu schaffen machen den Kommunen auch die Preissteigerungen. „Ersten Stichproben zufolge muss eine Kommune für die provisorische Unterbringung und Versorgung selbst bei optimalen Bedingungen monatlich 2300 Euro mindestens pro Flüchtling aufbringen“, erklärte Ruthemeyer. Die aktuell vom Land geleistete Pauschale von 875 Euro reiche aktuell vorne und hinten nicht.
„Was wir außerdem dringend benötigen, ist Pragmatismus und kein starres Regelwerk“, betonte Ruthemeyer. So benötigten die Städte und Gemeinden zur Schaffung von Unterkünften unter anderem mehr Freiheiten im Bauplanungsrecht. „Wie auch der Bundesrat fordern wir, schnell die Sonderregel im Bau-Gesetzbuch in Kraft zu setzen, wonach von Vorschriften abgewichen werden kann, wenn dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.“
Die Folgen des Krieges in der Ukraine sind weitreichend und erfassen zahlreiche Felder kommunalen Handelns. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in seiner Sitzung am 31. März in Kamp-Lintfort eine Resolution verabschiedet, die die wesentlichen Handlungserfordernisse zusammenfasst. Das Papier finden Sie unter kommunen.nrw als Anlage zu dieser Pressemitteilung zum Download.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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