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Teilhabechancengesetz schafft neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose
StGB NRW-Pressemitteilung
20.01.2020
Das Arbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen ziehen eine positive Ein-Jahres-Bilanz des Teilhabechancengesetzes.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, haben heute gemeinsam mit Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eine Ein-Jahres-Bilanz des Teilhabechancengesetzes gezogen.
Demnach profitieren nach einem Jahr bereits fast 13.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen von den neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, die mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen wurden. Allein im Ruhrgebiet wurden rund 6.000 neue Stellen geschaffen.
Mit der Förderung gelingt es, die Menschen mit den jeweils für sie passenden Arbeitsplätzen zusammenzubringen. Mit Erfolg: Knapp 12.000 der zuvor lange Zeit arbeitslosen Menschen sind bis heute in den neu geschaffenen Arbeitsverhältnissen tätig.
"Das Teilhabechancengesetz hat neue Perspektiven für die Langzeitarbeitslosen im Land geschaffen. Mich freut dabei vor allem, dass sich viele Unternehmen der Privatwirtschaft an der Förderung beteiligen und Arbeitslosen eine Chance geben", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Aber auch, wenn viel erreicht worden sei, stehe man 2020 vor der Herausforderung, an diese Erfolge anzuknüpfen. Laumann: "Die nachhaltige Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon."
Torsten Withake, Vorsitzender der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sagt: "Einen Schwerpunkt bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im vergangenen Jahr haben wir auf das neue Instrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' (§ 16i SGB II) gelegt, von dem über 10.500 Menschen in NRW profitieren konnten", so Withake.
"Mit Lohnkostenzuschüssen, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können und einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren, können wir mehr und wirksamer etwas für langzeitarbeitslose Menschen erreichen – dazu gehören auch Entwicklungsperspektiven durch Qualifizierung."
Withake: "Auch für Unternehmen ist es eine Win-Win-Situation, wenn sie motivierten Menschen durch diese Förderung nach langer Zeit endlich eine Chance bieten und dabei gleichzeitig gute Perspektiven für den eigenen Betrieb zur Arbeitskräftesicherung gewinnen."
Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadt Wuppertal, sieht für die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) in dem neuen Gesetz eine große Chance für viele Langzeitarbeitslose: "Aus Sicht der Kommunen in NRW ist das Teilhabechancengesetz sehr erfolgreich gestartet. Vielen Menschen, die lange arbeitslos waren, ist der Einstieg ins Berufsleben gelungen. Das bringt ihnen neue Perspektiven, stärkt ihr Selbstvertrauen und ermöglicht mehr gesellschaftliche Teilhabe. Für diese neuen Möglichkeiten haben wir Kommunen uns lange eingesetzt. Denn wir wollen Arbeit fördern und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren."
So auch in Düsseldorf beim ambulanten Pflegedienst Heinzelmännchen. Das Unternehmen beschäftigt drei Angestellte, deren Stellen durch die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes neu geschaffen werden konnten: "Wir haben viele Jahre Erfahrung darin, Menschen in unserem Unternehmen für mobile Pflege eine echte Entwicklungsperspektive zu geben, die sie vorher nicht hatten. Wir haben dabei sehr positive Erfahrungen gemacht", sagt Ralf Hansen, Geschäftsführer des Unternehmens.
"Unsere neuen Mitarbeiter haben das bestätigt. Sie haben nicht lange gebraucht, um wichtige Aufgaben in den täglichen Abläufen im Unternehmen zu übernehmen und unsere Fachkräfte von zusätzlichen Aufgaben zu entlasten. Geholfen hat dabei auch die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Düsseldorf, das uns sehr unbürokratisch bei der Auswahl unserer neuen Kollegen unterstützt und beraten hat. Außerdem hat uns das Jobcenter einen Coach zur Seite gestellt, der meinen neuen Mitarbeitern, aber auch mir als Unternehmer jederzeit, sozusagen Tag und Nacht zur Seite steht. Das ist für uns alle, das gesamte Team, eine tolle Hilfestellung."
In Zukunft geht es nun darum, dass Potenzial der Instrumente aus dem Teilhabechancengesetz weiter zu nutzen. Mit landesweit weiteren rund 9.000 geförderten Arbeitsverhältnissen haben sich die Jobcenter auch 2020 wieder viel vorgenommen.
Hintergrund
Bereits Anfang 2019 haben die Arbeitsmarktpartner in Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, eine gemeinsame Erklärung zum Teilhabechancengesetz unterzeichnet. Ziel war die Verständigung darüber, dass vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben.
So sind mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes die Mittel für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 2019 deutlich erhöht worden und werden 2020 auch noch einmal steigen. 2020 stehen in Nordrhein-Westfalen 1,44 Mrd. Euro für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.
Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit des Passiv-Aktiv-Transfers. Durch ihn werden passive Leistungen des Bundes (z. B. das Arbeitslosengeld II) mit einer Pauschale in aktive Leistungen der Arbeitsförderung (also Lohn) umgewandelt. Diese Möglichkeit wird von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen umfangreich genutzt. Über 34 Millionen Euro wurden so bislang schon zusätzlich von den Jobcentern in NRW abgerufen und für geförderte Arbeitsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz genutzt. Einige Kommunen haben zudem Programme aufgesetzt und beteiligen sich mit kommunalen Mitteln an der Umsetzung, um zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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