Umsteuern beim Schutz der Umwelt

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Nachhaltigkeit und Kostenbewusstsein statt teurer Vorzeigeprojekte

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 07.06.2005

Einen Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik des Landes fordert der Städte- und Gemeindebund NRW im Namen seiner 359 Mitgliedskommunen. „Bei allen Umweltvorhaben muss wieder das Bezahlbare im Vordergrund stehen“, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf. Teure Prestige-Projekte und überzogene Umweltschutz-Anforderungen passten nicht mehr in diese Zeit. Es gelte nun der Grundsatz „Umwelt schützen - Kosten senken“.</O:P>
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Erster Schritt zur Reform des Umweltschutzes müsse die Straffung der Umweltverwaltung sein. So sollten alle Staatlichen Umweltämter als Sonderbehörden abgeschafft und in die Mittelbehörden - sprich: in die Bezirksregierungen oder Kreisverwaltungen - eingegliedert werden. „Das spart Geld und verhindert praxisferne, bürgerfeindliche Entscheidungen am Grünen Tisch“, betonte Schneider. </O:P>
Änderungen seien zudem in vielen einzelnen Bereichen nötig: </O:P>
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  • Wasserentnahme-Entgelt: Der so genannte Wassercent ist abzuschaffen, da er eine versteckte Gebührenerhöhung darstellt und nicht zum sparsamen Umgang mit dem kostbaren Rohstoff Wasser beiträgt.

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  • Gewässerrandstreifen: Diese neue Kategorie im NRW-Landeswassergesetz ist ersatzlos zu streichen. Denn für die Pflege der Uferbereiche zum Schutz der Gewässer ist bisher unter der Obhut der Grundstückseigentümer - häufig die Landwirte - ausreichend gesorgt.

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  • Gewässerqualität: Die Kriterien zur Beurteilung der Gewässer-Qualität müssen neu gefasst werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum mit einem Federstrich 80 bis 90 Prozent aller Bäche und Flüsse, die vorher eine gute Qualität aufwiesen, nun als sanierungsbedürftig gelten sollen. Ziel bei der Überarbeitung muss sein, die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union nur 1:1 umzusetzen. Hierzu gehört, die Defizite bei den Gewässern zielgenau festzuhalten. Ein gutes Gewässer, das lediglich keinen guten Fischaufstieg aufweist, ist nicht insgesamt von schlechter Qualität.

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  • Abwasser-Entsorgung: Nötig ist eine Korrektur der NRW-Kommunalabwasserverordnung. Bis dato müssen oftmals kleinste Streusiedlungen per Abwasserkanal an einen - oft weit entfernten - öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden. Um in einem solchen Fall Kosten zu sparen, sollte künftig verstärkt auf dezentrale Kleinkläranlagen gesetzt werden.

    Auf der anderen Seite ist das aus der Abwasserabgabe finanzierte Förderprogramm „Ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft“ über das Jahr 2005 hinaus fortzusetzen. Dieses hat sich insbesondere bei der Kanalsanierung und der Ertüchtigung von Kleinkläranlagen bestens bewährt. Die Förderung von Regenwassernutzungsanlagen, Entsiegelung und Dachbegrünung ist nicht mehr erforderlich.

    Nötig wäre zudem eine Initiative der neuen Landesregierung im Bundesrat, um das Abwasserabgabengesetz des Bundes zu ändern. Künftig sollen Abwasser-Entsorger, die sämtliche gängigen Standards der Technik einhalten, von der Abwasser-Abgabe befreit sein. Bis dato muss diese von allen Kläranlagen-Betreibern gezahlt werden, selbst wenn eine bessere Reinigung des Abwassers technisch nicht möglich ist.

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  • Windkraft-Anlagen: Bei Genehmigung neuer Anlagen muss sichergestellt sein, dass diese konzentriert in Windparks gebaut werden, um der von der Bevölkerung massiv kritisierten „Verspargelung der Landschaft“ Einhalt zu gebieten.
    Des Weiteren sind die Bauvorschriften so zu ändern, dass Windkraft-Anlagen zu vorhandenen Gebäuden einen festen Abstand einhalten müssen. Die bisher übliche Berechnung nach Lärm-Immission führt häufig zu einem allzu geringen Abstand, unter dem die Anwohner zu leiden haben.

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  • Landschaftsschutz: Der Bau von Abwasserkanälen und Regenrückhaltebecken dient dem Umweltschutz und darf daher nicht mehr als Eingriff in die Natur gewertet werden, für den ein Ausgleich fällig ist. Hier ist eine Änderung des NRW-Landschaftsgesetzes erforderlich.

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  • Biotope: Wenn Flächen rechtskräftig als Bauland ausgewiesen sind, darf die nachträgliche Entstehung von Biotopen nicht zu einem Baustopp führen - oder dazu, dass bauwillige Grundeigentümer Ausgleichsleistungen wegen Eingriffs in den Naturhaushalt erbringen müssen. Hier ist ebenfalls eine Änderung des NRW-Landschaftsgesetzes erforderlich.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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