Verband hilft Gemeinden bei Flüchtlingsproblem

Städte- und Gemeindebund weist Kritik aus Düren zurück

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 12.05.1997

Mit einer Fülle von Initiativen und Service-Angeboten unterstützt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund seine Mitgliedskommunen bei der Aufgabe, für die Bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu sorgen. Es könne daher keine Rede davon sein, daß der Verband dem Flüchtlingsproblem "hilf- und tatenlos" gegenüberstehe, wie der Dürener Bürgermeister Josef Vosen (SPD) am Wochenende behauptet hat. Dies stellte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB, gestern fest.
So hat der Verband durch eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erreicht, daß den Städten und Gemeinden für jeden Bürgerkriegsflüchtling monatlich 675 Mark statt 320 Mark vom Land erstattet wird. Das Gericht erklärte die bisherige Pauschale in seinem Urteil vom 9. Dezember 1996 für verfassungswidrig.

Bei der Rückführung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge stärkt der Nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund seinen Mitgliedskommunen in mehrfacher Hinsicht den Rücken. Städte und Gemeinden, die durch Aufbauhilfe in Bosnien-Herzegowina die Rückkehr der Flüchtlinge beschleunigen wollen, erhalten Rechtsberatung und Hilfe bei der praktischen Umsetzung. Der Verband empfielt den Mitgliedern, die Gesetze großzügig auszulegen, obwohl Unterstützung der Kriegsflüchtlinge eine rein staatliche Aufgabe ist und daher strenggenommen nicht aus den kommunalen Etats zu bezahlen ist. In seinen Verbands-Mitteilungen informiert der NWStGB über verschiedene Modelle, die Städte und Gemeinden zur Rückführung entwickelt haben. Dazu wurde jetzt eine Umfrage gestartet.

Sämtliche Aktionen des NRW-Innenministeriums, etwa die Transportbörse bei der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Bielefeld, werden vom NWStGB tatkräftig unterstützt. Der Verband hält seine Mitglieder auch über die vorgesehenen Rückkehrfristen und aktuelle Veränderungen auf dem Laufenden. Im Auftrag des Deutschen sowie des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes verschaffte sich Helmut Dedy im Herbst 1996 einen Überblick über die Lage in Bosnien-Herzegowina.

Gleichwohl ist der Einfluß der Kommunen begrenzt, da die für Rückführung zuständige Ausländerbehörde in der Regel bei den Landkreisen angesiedelt ist. Lediglich 20 der 358 Kommunen im NWStGB verfügen selbst über dieses Amt.
 
Rückfragen: Rudolf Graaff (Rechtsreferent), Ruf 0211 - 4587 - 246.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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