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Verfassungsklage gegen das Land
Kosten für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber müssen auch 1998 übenommen werden.
StGB NRW-Pressemitteilung
Münster,
27.11.1997
Gegen das Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes will der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund notfalls mit einer Verfassungbeschwerde vorgehen. Grund ist das Auslaufen der Kostenerstattung für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge zum Jahresende sowie die ungenügende Übernahme der Kosten für abgelehnte Asylbewerber durch das Land.
Bereits im Herbst 1996 hatten kreisangehörige Städte und Gemeinden vor dem Verfassungsgerichtshof NW auf höhere Kostenerstattung für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge geklagt und am 9. Dezember 1996 Recht erhalten. Im neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz vom Februar 1997 wurde die Monatspauschale von 320 Mark auf 675 Mark pro Person angehoben. Dieser Betrag deckt nach einer Umfrage des NWStGB jedoch immer noch nicht die tatsächlichen Kosten. In seinem Urteil hob das Gericht hervor, daß das Land die Kommunen zur Finanzierung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht an den Bund verweisen dürfe. "Dies gilt jetzt umso mehr", betonte NWStGB-Präsident Reinhard Wilmbusse. Die Verfassungsklage sei "der letzte Schritt", weil das Land bisher keine Bereitschaft zeige, die Kosten für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge auch in den kommenden Jahren zumindest teilweise zu erstatten. Die Erwartung, daß alle Flüchtlinge bis Ende 1997 in ihre Heimat zurückgekehrt sein würden, habe sich als illusorisch erwiesen.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund fordert daher:
- Weiterzahlung der Pauschale für die rund 30.000 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen zumindest bis Ende 1999.
- Volle Übernahme der Kosten für die 3400 sogenannten Sonderkontingentflüchtlinge - Bürger aus Bosnien-Herzegowina mit psychischen Störungen und angeschlagener Gesundheit - ohne zeitliche Begrenzung.
- Übernahme der Kosten für abgelehnte Asylbewerber für die tatsächliche Dauer ihres Aufenthaltes in Nordrhein-Westfalen - oder zumindest für die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 23,5 Monaten. Bisher zahlt das Land nur für 4 Monate.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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