Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Versprechen auf Ganztag vollständig finanzieren
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stellt Kommunen vor große Herausforderungen
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
08.09.2021
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet über den Beschluss von Bund und Ländern, ab 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule einzuführen. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:
"Die Familien erwarten jetzt, dass die Schulen ab 2026/27 eine Ganztagsbetreuung anbieten. Einlösen sollen das Versprechen von Bund und Ländern die Kommunen. Sie müssen in NRW in fünf Jahren ein zusätzliches Angebot für voraussichtlich 200.000 Kinder schaffen, müssen Grundschulen um- oder sogar neu bauen.
Wie realistisch diese Ziele sind, bleibt abzuwarten. Schon heute fehlen tausende Erzieherinnen und Erzieher und es ist nicht absehbar, wie die Lücke geschlossen werden soll.
Das Mindeste ist nun, dass Bund und Land den Ganztag auch vollständig finanzieren. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung ausdrücklich zum Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt' bekannt. Daran werden die Kommunen das Handeln der Regierenden messen."
Zum Bericht der WAZ (Bezahlschranke).
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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