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Verwaltung "vor Ort" hat sich bewährt
Städte können viele Aufgaben von den Kreisen übernehmen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
23.06.1997
Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben, die früher vom Kreis erledigt wurden, durch kreisanhörige Städte hat sich bewährt. Mit dieser Bilanz hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes auf seiner heutigen Sitzung alle Versuche zurückgewiesen, das sogenannte gestufte Aufgabenmodell - 1978 nach der Gebietsreform eingeführt - wieder abzuschaffen. Eine Umfrage, an der sich rund 150 Mitgliedskommunen des NWStGB beteiligt hatten, ergab ein rundum positives Bild von der Verwaltung vor Ort". Wenn beispielsweise Wohngeld von der Gemeinde ausgezahlt wird, geht die Bearbeitung meist schneller. Außerdem können die Bediensteten bei Mißbrauch rascher einschreiten, weil sie mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind.
Aufgaben, die kreisangehörige Städte von den Kreisen übernehmen können (Beispiele):
- Kfz-Anmeldung und -abmeldung (Straßenverkehrsamt)
- Auszahlen von Wohngeld
- Sozialhilfe
- Baugenehmigung (Bauamt)
- Betreuung von Behinderten
Die gesetzliche Vorgabe, daß Städte ab 25.000 Einwohner oder ab 60.000 Einwohner bestimmte Aufgaben selbst erledigen müssen, wird jedoch nicht allen örtlichen Gegebenheiten gerecht. Verwaltungsdienstleistungen, die besonders viel Information und Koordination erfordern - etwa ein Gutachterausschuß für Grundstücksschätzung -, ließen sich wirtschaftlicher im Verbund zwischen mehreren Städten erbringen. Dabei müßte zumindest eine Kommune die Voraussetzungen für die Übernahme der betreffenden Aufgabe (Mindestanzahl an Einwohnern) erfüllen.
Das NWStGB-Präsidium hält daher eine Ergänzung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) für erforderlich, damit Städte und Gemeinden die Verwaltungsaufgaben flexibler untereinander aufteilen können. Es müsse möglich sein, Behörden nicht nur vom Kreis an die Kommune weiterzureichen, sondern auch zwischen Kommunen zu vereinbaren, Aufgaben gemeinsam zu erledigen.
~kursiv{Rückfragen: Hans-Gerd von Lennep, Ruf 0211- 4587 - 223/227}
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