Verwaltungsreform auch bei der Jugendhilfe

Städte- und Gemeindebund weist Vorwürfe einiger freier Träger gegen mehr örtliche Selbstbestimmung der Jugendämter zurück

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 17.02.1998

Als "in der Sache unhaltbar und in der Form völlig überzogen" kritisiert der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, die heftigen Reaktionen einiger freier Träger der Jugendhilfe auf Überlegungen zu Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts. In Stellungnahmen an die Landtagsfraktionen hatten beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband von einem "Freibrief zur Abschaffung der Landes- und der örtlichen Jugendämter", der Landschaftsverband Rheinland gar von einer "Option auf eine Deklassierung der Jugendhilfe" oder "Gefahr landespolitischer Beliebigkeit" gesprochen. "Solche Schlagworte markierten lediglich den Kampf um eine Beibehaltung der in Jahrzehnten gewachsenen Strukturen", monierte Wilmbusse.
 
Zum Hintergrund: Die Innenministerien der Länder haben Mitte Januar zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichtung der Verwaltungsreform in den Ländern ("Zuständigkeitslockerungsgesetz") Vorschläge gemacht, wie die bundesrechtlichen Vorschriften für die öffentliche Jugendhilfe flexibler angewandt werden könnten. Mit dem Ziel einer Stärkung des Föderalismus und einer Beschleunigung der Verwaltungsstrukturreform sollten die Länder selbst bestimmen, ob

  • einzelne Aufgaben, beispielsweise die Heimaufsicht, aus der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe - in NRW die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden - auf die Ebene der Jugendämter bei den Kreisen und Städten verlagert werden;
  • dem für Jugendhilfe zuständigen Ausschuß auch andere sachlich naheliegende Aufgaben, etwa aus dem Sozial- oder dem Schulbereich, übertragen werden können;
  • unter Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe eine von bundesrechtlichen Vorgaben abweichende Organisation der öffentlichen Jugendhilfe zugelassen wird.


Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat sich gemeinsam mit dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen ausdrücklich für diese Initiative zur Verwaltungsreform eingesetzt. Bundesrechtliche Vorgaben für die Organisation von Landesverwaltung und Kommunalverwaltung müßten zugunsten selbständiger Entscheidungsspielräume der Bundesländer auf das Notwendige beschränkt werden. Zwingende Gründe für den Fortbestand der Organisationsvorgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz seien nicht erkennbar.
Wie der Landesrechnungshof haben sich deshalb auch beide Verbände dafür ausgesprochen, daß den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit gegeben werden soll, für Kindertagesstätten die Betriebserlaubnis zu erteilen. Die Jugendämter seien besser als andere Stellen in der Lage, mit den freien Trägern der Einrichtungen die notwendigen pädagogischen und wirtschaftlichen Fragestellungen zu beurteilen, so Wilmbusse.
 
Aus kommunaler Sicht zu bedauern ist die Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen, die "bewährten Strukturen" nicht anzutasten und die Vorschläge zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nicht weiter zu verfolgen. "Die Kommunen, die mit etwa dem Dreifachen der Landesmittel die Belange der Jugend fördern, haben keinen Nachhilfeunterricht in Organisationsfragen der öffentlichen Jugendhilfe nötig", stellte Präsident Wilmbusse heute in Düsseldorf fest. "Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund wird weiterhin gegen bundesrechtliche Standards, für eine Stärkung des Förderalismus und für mehr Entscheidungsspielräume bei der Organisation von Landes- und Kommunalverwaltung eintreten. Die Verwaltungsstrukturreform ist durch Besitzstandsdenken nicht aufzuhalten."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search