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Verwaltungsstrukturreform fair gestalten
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei Übertragung neuer Aufgaben
StGB NRW-Pressemitteilung
Münster,
24.10.2007
Die geplante Reform der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen bietet die Chance einer orts- und bürgernahen Erledigung der Aufgaben. Profitieren würden davon junge Eltern und Menschen mit Behinderungen, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Paderborner Bürgermeister Heinz Paus, heute in Münster aus Anlass des Gemeindekongresses 2007: „Wir stehen Veränderungen in der Verwaltungsstruktur grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wenn dadurch Aufgaben effizienter und bürgernäher erledigt werden können.“
Die Übertragung neuer Aufgaben setze jedoch voraus, dass auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW unzureichende Regelungen zum Kostenausgleich und verletze das in der NRW-Verfassung in Artikel 78 Abs. 3 verankerte Konnexitätsprinzip, machte Paus deutlich. „Wir sind weder willens noch in der Lage, eigene Finanzmittel für die Erfüllung staatlicher Aufgaben bereitzustellen. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir auf einem vollen Kostenausgleich bestehen“, erklärte Paus.
Diese Grundsätze gelten auch für die Reform des Umweltrechts. Auch hier sei der Personalbedarf zu niedrig angesetzt, sei die Personalkosten- und Sachkostenpauschale zu gering taxiert.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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