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Weitere Gespräche zu Inklusion — Klageweg bleibt offen
Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zum Gesetzentwurf schulische Inklusion
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
15.10.2013
Die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen erklären zur Pressemitteilung der Fraktionsvorsitzenden der NRW-Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN, Nobert Römer und Reiner Priggen:
"Wir halten an unserer Auffassung hinsichtlich der Konnexität der Inklusion in vollem Umfang fest. Wir gehen mit weiteren Gesprächen nochmals auf das Land zu, obwohl das Land nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen bei Konnexitätsfällen verpflichtet ist, mit dem Gesetzentwurf zeitgleich eine Kostenfolgeabschätzung vorzulegen. Wir erwarten im Gegenzug, dass die Kostenschätzung konstruktiv und ergebnisorientiert durchgeführt wird", sagten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf. "Für die Kommunen ist es der letzte Versuch, mit dem Land zu einer Einigung über die Konnexität der Inklusion zu kommen. Der Zeitrahmen für eine Einigung endet am 31. Januar 2014, um die Rechtsposition der Kommunen vollumfänglich zu erhalten. Scheitern die Gespräche, bleibt die Klage vor dem Landesverfassungsgericht als Option bestehen", so die Geschäftsführer weiter.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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