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Zensus bestätigt Qualität kommunaler Melderegister
Nur geringe Differenzen im kreisangehörigen Bereich - "Ausreißer" müssen sorgfältig geprüft werden
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
03.06.2013
Die Ergebnisse des Zensus 2011 für Nordrhein-Westfalen zeigen erstmals präzise den Rückgang der Bevölkerung auf, wie er als Trend bereits aufgrund der demografischen Entwicklung bekannt ist. "Sie bestätigen aber auch die Qualität der kommunalen Melderegister ", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Denn die Abweichungen von den bisher verwendeten Datenquellen lägen für die überwiegende Anzahl von Kommunen unter vier Prozent.
Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lebten in Nordrhein-Westfalen knapp 300.000 Einwohner weniger als angenommen. In 298 von 396 Städten und Gemeinden lag die beim Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl unter der bislang veröffentlichten. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse weisen allgemein einen durchschnittlichen Abweichungsgrad von 1,7 Prozent auf. Im kreisangehörigen Bereich lassen sich nur zwei große Abweichungen feststellen: die Stadt Schöppingen (-17 Prozent) und die Stadt Unna (-10,7 Prozent). "Die Ursachen hierfür müssen vor Ort erst noch ermittelt werden", legte Schneider dar.
Die Einwohnerzahlen für die Städte, Kreise und Gemeinden sind von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung. Diese reicht vom jeweiligen Anteil am kommunalen Finanzausgleich über Zuteilungen im ÖPNV bis zu kommunalverfassungsrechtlichen Folgen, die an bestimmte kommunale Größenklassen anknüpfen.
Nach einer ersten Durchsicht dürften sich die Auswirkungen der Aktualisierung der Statistik auf die Schlüsselzuweisungen nach dem GFG für die ganz große Mehrzahl der Kommunen in überschaubaren Grenzen halten. Die Abweichungen bewegen sich in vielen Fällen in derselben Größenordnung wie im Landesdurchschnitt. "Es wird aber jetzt in Gesprächen mit dem Land darauf ankommen, die Auswirkungen auch für die wenigen Fälle extremer Abweichungen zu analysieren und die finanziellen Folgen so zu gestalten, dass sie vor Ort verkraftbar sind", erläuterte Schneider.
Durch das Zensusgesetz 2011 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 09.07.2008 umgesetzt, welches die gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 vorschreibt.
Der Zensus liefert die Basisdaten zu Wohnbevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation in Deutschland. Darauf bauen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie das statistische Gesamtsystem auf - beispielsweise die Grundlagen für Stichprobenerhebungen. Die vorangehenden Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik Deutschland 1987 und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken mit wachsendem Abstand zur letzten Volkszählung immer ungenauer werden, war es erforderlich, auf der Grundlage eines Zensus verlässliche Bevölkerungszahlen sowie weitere Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu ermitteln.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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