Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
AK kommunale Abfallbetriebe
Dies ist der Arbeitskreis kommunale Abfallbetriebe
Teilnehmerkreis:
Erfahrungsaustausch von Städten und Gemeinden mit eigenem Abfallfuhrpark im Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung
Sitzungshäufigkeit:
halbjährlich
Arbeitsgegenstand:
Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit den Rechtsvorgaben zur kommunalen Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetz NRW, Ver-packungsgesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Batteriegesetz usw.) Der Arbeitskreis beschäftigt sich auch mit der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden auf der Grundlage des GKG NRW. Er steht auch Städten und Gemeinden offen, die ihre Abfallentsorgung wieder in Eigenerfüllung zukünftig wahrnehmen möchten.
Betreuer in der Geschäftsstelle:
Hauptreferent Dr. Peter Queitsch
Telefon: 0211/4587-237
E-Mail: peter.queitsch@kommunen.nrw