Reform der Schulfinanzierung überfällig

Das Schulsystem in unserem Land steht vor gewaltigen Herausforderungen. Während die Schule früher vor allem als Ort des Lehrens und Lernens betrachtet wurde, werden heute völlig andere Anforderungen gestellt: Unterricht soll digital werden, ab 2026 greift der Rechtsanspruch auf Ganztag. Hinzu kommen Ansprüche an moderne Schulgebäude, Sozialarbeit, Inklusion und Integration.

Für die Kommunen steht fest: Mit der traditionellen Zuordnung der Finanzierungsverantwortung von inneren Schulangelegenheiten beim Land und äußeren beim Schulträger ist diese Fülle an Aufgaben nicht zu bewältigen. Schon seit Jahren fordern die Städte und Gemeinden daher eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung.

Die Verbandsgremien des StGB NRW haben sich mit der Thematik mehrfach intensiv befasst, das Präsidium fasste dazu wegweisende Beschlüsse. Danach soll mit Blick auf das Auslaufen des Schulkonsenses im Jahr 2023 die Schulfinanzierung insgesamt in den Blick genommen und modernisiert werden. Bund und Land sind aufgefordert, die Schulmodernisirung nicht auf Städte und Gemeinden abzuwälzen, sondern an den realen Bedingungen vor Ort auszurichte.

Weiterführende Informationen zum Thema unter

"Schluss mit der Progrämmchenpolitik" - Hauptgeschäftsführer Sommer in der Rheinischen Post, 1. März 2022

"Schule der Zukunft" - Schwerpunkt im Städte- und Gemeinderat März 2022

"Kommunen nicht auf Kosten sitzenlassen" - Hauptgeschäftsführer Sommer im Interview mit der NRZ, Juni 2021

"Fundament schaffen für digitalen Unterricht" - Pressemitteilung Juni 2020

Resolution des Präsidiums des StGB NRW zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (2019)

 

 

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