Mitteilung
Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen
Der 31. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen ist veröffentlicht worden. Er beleuchtet die Entwicklungen und Herausforderungen des Datenschutzes für das Berichtsjahr 2025.
Der Bericht enthält unter anderem Informationen und Hinweise zu folgenden Themen:
- dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen,
- Abrufen von Meldedaten, die ausschließlich aus dienstlichen Gründen zulässig sind. Kommunen sind gehalten, hierfür geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen,
- dem Vorgehen der Behörden bei Verkehrsverstößen, für das weiterhin präzise und einheitliche datenschutzrechtliche Vorgaben fehlen.
Darüber hinaus enthält der Bericht zahlreiche praxisnahe Fallbeispiele, Feststellungen und Empfehlungen, die für die kommunale Verwaltung von besonderem Interesse sind.
Der Bericht ist unter www.ldi.nrw.de/bericht2026 abrufbar.