Mitteilung
BNetzA veröffentlicht Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk
Für den Nachweis einer Minderleistung sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, sind keine weiteren Messungen erforderlich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, wenn das Resultat der Messkampagne frühzeitig feststeht.
Die jeweiligen Abschläge hat die Bundesnetzagentur regional differenziert festgelegt. Sie hat das Bundesgebiet dafür in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Metern unterteilt. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindestens 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent). Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren 100 Mbit/s ergeben sich auch bei diesen Abschlägen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher noch hohe Datenübertragungsraten.
Der Grund für den regionalen Ansatz ist, dass die Leistung im Mobilfunk nicht an einem festen Standort erbracht wird und daher die regionale Leistungsfähigkeit der Netze zu berücksichtigen ist. Hinzu kommt, dass sich mehrere Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Beides macht den verbindlichen Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk deutlich komplexer als im Festnetz. Für den Nachweis steht die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ zur Verfügung. Diese kann in den gängigen App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden.
Anmerkung des StGB NRW
Das neue „Nachweisverfahren Mobilfunk“ ist ein wichtiger Fortschritt. Es erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei unzureichender Leistung ihre Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz durchzusetzen, etwa durch Entgeltminderung oder außerordentliche Kündigung. Zudem ermöglicht das Messtool Kommunen, die örtliche Mobilfunkversorgung zu überprüfen und gezielt zu verbessern.
Der Text der Allgemeinverfügung und die Handreichung hat die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
Weitere Informationen zur App sind unter www.breitbandmessung.de zu finden.
Zudem wird vom 24.06. bis 01.07.2026 die 4. Mobilfunkmesswoche ("Check Dein Netz") stattfinden, bei der Privatpersonen mithilfe einer App die allgemeine Netzqualität in den Städten und Gemeinden mit überprüfen können.