IT-Planungsrat zum „Deutschland-Stack“ & der „Deutschland-Architektur“

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Verbindlicher Plattformkern und Standards als Grundlage

Die Ausgestaltung und das weitere Vorgehen des „Deutschland-Stacks“ (D-Stack) wird konkreter und verbindlicher. Der D-Stack wird federführend durch den Bund aufgebaut, soll aber gemeinsam mit den Akteuren im digitalen Ökosystem aufgesetzt und schrittweise entwickelt werden. Der Aufbau soll in drei Schichten erfolgen:

  1. Applikationen, bei denen Anbietende ihre Produkte und Services unkompliziert zur Nachnutzung bereitstellen können,
  2. Basiskomponenten und
  3. gemeinsame Cloud-Umgebungen als Knotenpunkte für Services.

Priorität soll auf der Auswahl bzw. Entwicklung und Festlegung wichtiger übergreifender Basisdienste bzw. -Komponenten liegen, insbesondere eines einheitlichen und zu beschließenden verbindlichen Plattformkerns. Dieser besteht initial aus den Basisdiensten Identität und Vertrauen, Datenaustausch, Datenabruf, Zahlungsabwicklung und Postfach.

Zudem beschließt der IT-Planungsrat verbindliche Standards als Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll nun auf den Weg gebracht und verabschiedet werden. Komponenten und Lösungen, die künftig im D-Stack zur Verfügung stehen, müssen damit künftig diesen Standards entsprechen.

Bund, Länder und Kommunen bekennen sich in dem Beschluss des IT-Planungsrates dazu, die Nutzung der im Rahmen des Deutschland-Stacks entwickelten Lösungen bei Neu- und Weiterentwicklungen anzustreben.

Zudem soll die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards und Entwicklung neuer Standards unter Beachtung einer gemeinsamen Architektur erfolgen.

Der vollständige Beschluss des IT-Planungsrates sowie das beschlossene initiale Portfolio an Lösungen, Basisdiensten und Standards sind hier abrufbar: www.it-planungsrat.de.

Föderales Architekturmanagement vereinbart

Der IT-Planungsrat hat einen Beschluss zur Konkretisierung der sogenannten „Deutschland-Architektur“ als Plattformansatz eines ganzheitliches Referenzmodells für die Digitalisierung von Verwaltungs-IT gefasst und sich erstmalig auf eine einheitliche Architektur-Richtlinie verständigt. Ein zentraler Bestandteil ist die enge Verzahnung von Portfoliosteuerung und föderalem IT-Architekturmanagement. Architektur, Standards und Portfolio sollen künftig als integriertes System gedacht und gesteuert werden. Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) werde in diesem Zusammenhang eine deutlich gestärkte Rolle als strukturierende und qualitätssichernde Instanz wahrnehmen.

Die Fortschreibung der Deutschland-Architektur liefert Anforderungen an den Deutschland-Stack, identifiziert Standardisierungsbedarfe und schärft die Ausgestaltung der Interoperabilität von zentralen und regionalen IT-Lösungen. Das aufzubauende Deutschland-Architekturmanagement hat die Aufgabe, den Ordnungsrahmen für den Deutschland-Stack mit klarem Praxis- und Wirkungsbezug kontinuierlich fortzuschreiben. Den Grundstein für die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse legt die aufzubauende Governance-Struktur, die eine schnelle Entscheidungsfindung, Durchsetzungsfähigkeit, ein effektives Zusammenwirken mit dem Deutschland-Stack und die Beteiligung der Länder sicherstellt.

Der Beschluss des IT-Planungsrates ist hier abrufbar: www.it-planungsrat.de.

Registermodernisierung: Gemeinsame Finanzierung von Schnittstellen

Der IT-Planungsrat diskutierte zudem über die gemeinsame Finanzierung und Beschaffung von Schnittstellen, um die Umsetzung der Registermodernisierung in Ländern und Kommunen zu beschleunigen. Grundlage der Diskussion ist ein Konzept für ein gemeinsamen Vorgehen des zentralen Bezugs der Schnittstellen von Registern in der Verantwortung der Länder und Kommunen, das im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Registermodernisierungs-Koordinatoren der Länder BE, BW, HH, NI, NW, RP, SL und ST unter Abstimmung mit der NOOTS-Umsetzungsorganisation erarbeitet wurde.

Im ersten Schritt sollen in einem Vorprojekt, durchgeführt durch die GovDigital, die Rahmenbedingungen für einen zentralen Schnittstellenbezug geklärt werden (rechtlich, organisatorisch, Stakeholder). In einem zweiten Schritt sollen zentral Vertragsverhandlungen mit den Fachverfahrensherstellern für die Anpassungen der Fachverfahren an die Schnittstellen von IDA, DSC, NOOTS durch die GovDigital geführt werden. Der dritte und letzte Schritt wäre dann der Bezug der notwendigen Schnittstellen der Register in Verantwortung der Länder und Kommunen durch eine zentrale Finanzierung.

Das weitere Vorgehen wird in den nachfolgenden Sitzungen des IT-Planungsrates abgestimmt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Alle Ergebnisse und Beschlüsse des IT-Planungsrates sind hier abrufbar:

www.it-planungsrat.de.

Anmerkung des StGB NRW

Der StGB NRW begrüßt den Deutschland Stack und die zugrunde liegenden Initiativen als wichtigen Schritt zu verbindlichen, offenen Standards, zentralen Basiskomponenten und einer strategisch gesteuerten Verwaltungsdigitalisierung mit mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Kritisch gesehen werden eine bislang unzureichende Einbindung der Kommunen sowie fehlende Transparenz zu Standards, Kosten, Migration, Betrieb und zur Einordnung in bestehende Architektur und Marktplatzstrukturen; zugleich sollen Doppelstrukturen und Mehrfachbeauftragungen vermieden werden. Erforderlich sind eine enge Beteiligung der kommunalen Ebene und zeitnahe Beschlüsse im IT Planungsrat, um finanzielle und organisatorische Mehraufwände zu reduzieren und die Nachnutzung wirksam zu stärken.