BNetzA veröffentlicht NEST-Festlegungen

Link kopieren

Die Bundesnetzagentur hat am 10. Dezember 2025 mehrere wichtige Festlegungen veröffentlicht. Sie betreffen die Regeln, nach denen Strom- und Gasnetzbetreiber ihre Kosten ansetzen dürfen und wie ihre Erlöse durch die Anreizregulierung berechnet werden. Der NEST-Prozess ist ein großer Reformprozess der BNetzA, der seit 2024 läuft. Ziel ist, die Regulierung der Energieverteilnetze an die Energiewende anzupassen.

Die nun veröffentlichten Festlegungen regeln unter anderem:

•wie die Anreizregulierung künftig funktioniert,
•wie die betriebsnotwendigen Kosten der Netzbetreiber berechnet werden,
•wie hoch die Kapitalverzinsung (Eigen- und Fremdkapital) angesetzt wird,
•wie der Effizienzvergleich zwischen Netzbetreibern erfolgt,
•welcher Produktivitätsfaktor anzusetzen ist.

Im Einzelnen wird die Anreizregulierung fortgeführt. Sie bleibt das zentrale System zur Bestimmung der Erlösobergrenzen der Netzbetreiber. Die BNetzA erwartet darüber hinaus für Stromverteilnetze einen Erlöszuwachs von etwa 1,4 Prozent aus dem NEST-Prozess, wodurch Investitionen in den Netzausbau erleichtert werden sollen.

Zudem wird die Eigenkapitalverzinsung künftig anders berechnet. Für kommunale Unternehmen bleibt wichtig: Die Gewerbesteuer wird weiterhin kalkulatorisch angesetzt, hierfür hatten sich auch die kommunalen Spitzenverbände eingesetzt.

Darüber hinaus können Betriebskosten künftig flexibler angepasst werden, wenn die Aufgaben steigen – das hilft besonders kleineren kommunalen Netzbetreibern.

Allerdings wird der Effizienzdruck steigen, weil Ineffizienzen schneller abgebaut werden müssen (in drei statt fünf Jahren). Während diese Anpassungen die steigenden Anforderungen an kommunale Netzbetreiber durch die Energiewende aufgreifen, werden sie wohl nicht ausreichen, um die notwendigen Investitionen in den Netzaus- und umbau zu gewährleisten.

Weitere Informationen
Bundesnetzagentur zu NEST-Festlegungen: www.bundesnetzagentur.de