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Bund plant milliardenschwere Entlastung bei Netzentgelten

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Nachdem die geplante Stromsteuersenkung entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag lediglich auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft begrenzt wurde (siehe nachfolgender Link) hat die Bundesregierung nun einen wichtigen Schritt zur Senkung der Strompreise angekündigt. Nach dem Referentenentwurf sollen Stromkunden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet werden, indem jährlich 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in die Stromnetze fließen. Ziel der Maßnahme ist es, den rapiden Anstieg der Netzkosten zu dämpfen und damit die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten.

In Deutschland machen die Netzentgelte, die von den regionalen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern erhoben werden, einen erheblichen Teil des Strompreises aus. Die geplanten staatlichen Zuschüsse sollen dort ansetzen, wo die Entgelte am höchsten sind. Nach Schätzungen von Branchenexperten könnte ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr durch die Maßnahme mit einer jährlichen Ersparnis von 25 bis 50 Euro rechnen. Die genaue Höhe der Entlastung wird jedoch von der individuellen Verbrauchsstelle abhängen und sich je nach lokalem Netzgebiet unterscheiden. Die Finanzierung der 6,5 Milliarden Euro pro Jahr erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Anmerkung
Es ist unbestritten, dass die Transformation unserer Energieversorgung erhebliche Investitionen in die Netzinfrastruktur erfordert. Diese Kosten können nicht allein auf die Verbraucher abgewälzt werden, da dies nicht nur die private Haushaltsführung, sondern auch die Finanzen der Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der hier ansässigen Betriebe gefährdet. Gemäß den vorliegenden Plänen würden wenige Großverbraucher überdurchschnittlich von den Zuschüssen profitieren. In manchen Regionen würde es praktisch zu keinen Entlastungen kommen. Zudem wird nicht die Notwendigkeit berücksichtigt, mittelfristig auch die Entgelte der Verteilnetzbetreiber (VNB) zu entlasten, obwohl hier in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen zur Umsetzung der Energiewende anstehen werden.

Die vorgeschlagene Subventionierung stellt keine strukturelle Reform dar, sondern eine kurzfristige Linderung, die die grundlegenden Probleme der Netzentgelte nicht löst. Sie bedeutet zudem einen erneuten Eingriff in die Finanzmittel des KTF für entlastende, konsumtive Maßnahmen statt für nachhaltige Investitionen.

Die bestehenden regionalen Ungleichgewichte, die durch den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien verursacht werden, müssen langfristig ausgeglichen werden, um die Akzeptanz für die Energiewende zu sichern.

Az: 28.6.10-004/002