Einigung mit der EU-Kommission zu Eckpunkten der Kraftwerksstrategie

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Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Noch in diesem Jahr dürfen auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie in einem ersten Schritt neue Anlagen mit einer Kapazität von zwölf Gigawatt ausgeschrieben werden. Sie sollen die Versorgungssicherheit absichern, wenn weniger Strom aus erneuerbaren Energien verfügbar ist als benötigt wird, etwa in sogenannten Dunkelflauten (wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht). Die Kraftwerksstrategie nimmt mit mehreren Ausschreibungsrunden den vollständigen Bedarf an steuerbaren Kapazitäten des Jahres 2031 in Angriff, der benötigt wird, um die Versorgungssicherheit mit Strom auf ihrem gewohnt hohen Standard einzuhalten.

In der ersten, 2026 stattfindenden Ausschreibungsrunde sind zehn Gigawatt für neue Kapazitäten reserviert, die über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können. Solche Anlagen können beispielsweise moderne und hocheffiziente Gaskraftwerke sein. 2027 und 2029 sollen weitere Ausschreibungsrunden für steuerbare Kapazitäten folgen, die alle spätestens im Jahr 2031 einsatzbereit sein müssen. Die Einigung enthält außerdem eine übergreifende Strategie für den technologieneutralen Zubau steuerbarer Kapazitäten. Dazu gehört auch die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts im Laufe des Jahres 2027, der ab dem Jahr 2032 sicherstellen soll, dass ausreichend steuerbare Kapazitäten im System sind.
Alle neu gebauten Kraftwerke müssen bereits „wasserstofffähig“ sein – also auf den Betrieb mit umweltfreundlich hergestelltem Wasserstoff vorbereitet. Spätestens 2045 sollen sie gänzlich ohne den Einsatz fossiler Energieträger auskommen.

Um den Kraftwerkspark gezielt weiter zu dekarbonisieren, sollen zusätzliche Maßnahmen einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anreizen, so dass zwei Gigawatt Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere zwei Gigawatt 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden können. Dazu will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung möglich macht. Er sieht im Wesentlichen Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff vor.

Die Kraftwerksstrategie trägt dazu bei, die Stromversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und gleichzeitig das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 einzuhalten. Auch der gesetzlich verankerte Kohleausstieg bis spätestens 2038 soll damit sichergestellt werden.
Das Beihilfeverfahren ist mit der Grundsatzeinigung zwischen BMWE und EU-Kommission noch nicht abgeschlossen. Nach Vorlage des Gesetzentwurfs muss die Kraftwerksstrategie abschließend von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Auch die Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes befindet sich derzeit noch in der Diskussion.