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Erlassentwurf zur Niederschlagswasserbeseitigung

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Die Vorgaben zur Vorbehandlung von Niederschlagswasser bedürfen einer Umsetzung mit Augenmaß, damit eine verträgliche Entwicklung bei der Niederschlagswassergebühr sichergestellt werden kann.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 221. Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf.