weiss

Finanzielle Teilhabe von Kommunen: Interaktive Karte jetzt mit allen Landesregelungen

Link kopieren

Die Karte zeigt, welche Kommunen freiwillige Zahlungen von Windenergieanlagenbetreibern erhalten können und für welche Kommunen aufgrund verpflichtender Landesgesetze ein Anspruch auf finanzielle Teilhabe besteht. Stand 1. Juni 2025 fallen in Thüringen 12 Anlagen in Betrieb und 226 genehmigt, in Sachsen 9 und im Saarland 18 Windenergieanlagen unter die jeweiligen neuen Landesregelungen.

Finanzielles Teilhabepotenzial über interaktive Karte berechnen

Mit wenigen Klicks zeigt die Karte Basisdaten jeder Windenergieanlage, die in Deutschland betrieben wird oder bisher genehmigt wurde. Sie verdeutlicht, wie sich mögliche Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen anteilig auf Kommunen im Umkreis verteilen. Das Online-Tool berücksichtigt freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach Paragraf 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (§ 6 EEG 2023) sowie die geltenden Landesgesetze. Die Landesgesetze sind – anders als § 6 EEG 2023 – für Neuanlagen verpflichtend.

Datengrundlage der interaktiven Karte

Die in der Karte angegebenen Beträge sind Schätzwerte. Die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren hauptsächlich auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Abschätzung der finanziellen Teilhabe für jeden Anlagentyp pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet.

Interaktive Karte im Netz

Die interaktive Karte auf der Website der Fachagentur Wind und Solar: fachagentur-wind-solar.de

Die Fachagentur Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland. Er veröffentlicht u.a. Analysen, Informationssammlungen und Gutachten. Weiterhin führt er Diskussions- und Vernetzungstreffen durch. Grundlage der Arbeit sind die klima- und energiepolitischen Ziele der Europäischen Union. Der Verein arbeitet fakten-, rechtssprechungs- und wissenschaftsbasiert.