Ab dem 01.07.2025 gilt die neue „Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW“ vom 27.05.2025. Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. Die Förderrichtlinie ist unter diesem Link abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Schaden durch das Ereignis im Juli 2021 nachgewiesen werden muss. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann ein Antrag abgelehnt werden (so: VG Aachen, Urteil vom 10.09.2024 – 10 K 292/23 – abrufbar unter: www.justiz.nrw.de – Rubrik: Entscheidungen).
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