Kommunalrichtlinie Klimaschutz: Antragsprozess wird beschleunigt

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Ziel der Überarbeitung ist es, Kommunen und kommunale Akteure schneller und verlässlicher bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten zu unterstützen. Hierfür sind insbesondere folgende Neuerungen vorgesehen:

  • Bewilligung innerhalb von fünf Monaten:
    Förderanträge, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden künftig innerhalb von fünf Monaten bewilligt, um die Planungssicherheit zu erhöhen und einen zügigeren Projektstart zu ermöglichen.
  • Feste Ansprechpersonen bei der ZUG:
    Antragstellende Kommunen und Akteure werden auf Wunsch während des gesamten Antragsprozesses von festen Beraterinnen und Beratern der ZUG begleitet, auch nach Einreichung des Antrags.
  • Mehr Sicherheit im Antragsprozess:
    Die Anträge können vor Einreichung gemeinsam mit den Ansprechpersonen Schritt für Schritt durchgegangen werden. So lassen sich formale Fehler vermeiden.
  • Wirkung vor Ort:
    Mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie können Sie konkrete Klimaschutzmaßnahmen umsetzen und dauerhaft Betriebskosten senken. Energieeffiziente Technik reduziert den Stromverbrauch deutlich und entlastet so den Haushalt. Gleichzeitig tragen die Maßnahmen dazu bei, die Lebensqualität vor Ort zu verbessern, beispielsweise durch eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr und mehr regionale Wertschöpfung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.klimaschutz.de/de/aktuelle ... nf-monaten