Kritis-Dachgesetz in Kraft getreten

Link kopieren

Am 16.03.2026 wurde das Kritis-Dachgesetz nunmehr als Teil des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darüber hatten wir mit Schnellbrief Nr. 85/2026 vom 17.03.2026 informiert. Das Gesetz ist gemäß Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes ganz überwiegend am 17.03.2026 in Kraft getreten.

Unmittelbar folgen hieraus noch keine Pflichten für die betroffenen Unternehmen. Denn noch existiert keine Kritis-Verordnung, die erst die kritischen Anlagen bestimmt. Die erste für die Betreiber zu befolgende Pflicht wird die Registrierungspflicht für die kritischen Anlagen sein. Diese Pflicht greift frühestens zum 17.07.2026 (§ 8 Abs. 1 Kritis-DachG). In der Anlage finden Sie einen Zeitstrahl, den der VKU erstellt hat, auf dem die wichtigsten Ereignisse eingetragen sind, die sich aus dem Kritis-Dachgesetz für Betreiber ergeben. 2026 03 24 Anlage Zeitstrahl Kritis-DachG.pdf