Mitteilung
Monopolkommission fordert Reformen für Energiesysteme
Zentrales Fazit: Für den Erfolg der Energiewende sind aus Sicht der Monopolkommission mehr Wettbewerb, Transparenz und Effizienz erforderlich:
- Im Strombereich plädiert die Kommission für dynamische Netzentgelte, um Erzeugung und Verbrauch besser an Netzkapazitäten anzupassen. Derzeit setzen die Netzentgelte kaum Anreize für eine effiziente Nutzung der bestehenden Netzkapazitäten. Das führt dazu, dass im Norden preiswerter Strom aus Wind- und Solaranlagen abgeregelt wird, während im Süden kostspieligere Gas- und Kohlekraftwerke zugeschaltet werden müssen. Dynamische Netzentgelte könnten hier gegensteuern, indem sie Erzeugung und Verbrauch zeitlich und räumlich besser steuern. Voraussetzung dafür ist jedoch eine umfassende Digitalisierung der Netzinfrastruktur.
- Im Bereich Fernwärme fordert die Kommission eine verpflichtende Transparenzplattform und Preisbenchmarks, um (lokale) Monopolstrukturen zu verhindern und die geplante Dekarbonisierung bis 2045 mit mindestens 30 Prozent Fernwärmenutzung sozialverträglich zu gestalten.
- Für das Gasnetz steht ein grundlegender Wandel an, denn Gas soll als Energieträger bis spätestens 2045 vollständig aus dem System herausgeführt werden. Damit stellt sich die Frage, was mit den bestehenden Gasnetzen geschieht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Für das Gasnetz empfiehlt die Kommission daher einen rechtzeitigen Strukturwandel. Klare Stilllegungspläne der Netzbetreiber sollen verhindern, dass verbleibende Verbraucher am Ende überproportionale Kosten tragen müssen.
- Für die Ladeinfrastruktur wird betont, dass Elektromobilität ein wichtiger Baustein der Energiewende sei. Mangelnder Wettbewerb beim Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und Intransparenz bei den Ladepreisen ließen viele Autofahrer jedoch beim Laden zu viel zahlen. Empfohlen wird u.a. mehr Wettbewerb durch Ausschreibungen kommunaler Flächen. Kritisch angemerkt wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-LKWs an Autobahnen, wo es nicht zu einem Lade-Monopol für die Tank & Rast GmbH kommen dürfe.
Anmerkung
Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Rahmen der Erstellung des Sektorgutachtens der Monopolkommission umfangreich Stellung genommen.
Für die kommunale Ebene ist es entscheidend, dass Reformen im Energiesektor praxistauglich, planbar und sozialverträglich ausgestaltet werden. Beim Aus- und Umbau von Wärme- und Stromnetzen müssen Kommunen frühzeitig eingebunden werden und finanziell handlungsfähig bleiben. Dass der Strukturwandel der Gasnetze nicht zulasten der kommunalen Haushalte und einzelner Bürger erfolgen darf, ist eine Position, die der DStGB gegenüber dem Wirtschaftsministerium ebenfalls anmahnt.
In Bezug auf die Ladeinfrastruktur ist zu betonen, dass kommunale Flächen für öffentliche Ladeinfrastruktur begrenzt sind, weshalb eine strategische kommunale Planung und politische Unterstützung wichtig sind. Auch in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass bei der Vergabe von Standorten keine Bevorzugung einzelner, besonders lukrativer Plätze („Rosinenpickerei“) erfolgen darf. Betreiber werden anhand von Kriterien und kommunalen Konzepten ausgewählt, wobei Rentabilität, Verkehr und ausreichende Versorgung berücksichtigt werden. Digitale Tools der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unterstützen die Planung. Viele Kommunen vergeben Flächen über Rahmenverträge oder Ausschreibungen, allerdings mit teils schwacher Beteiligung der Anbieterseite. Die Bündelung mehrerer Standorte bleibt daher wichtig, um Betreiber zu gewinnen. Zwar können so Konzentrationen entstehen, diese werden aber durch wachsende Ladeangebote auf privaten Flächen relativiert.
Weitere Informationen:
Sektorgutachten der Monopolkommission: www.monopolkommission.de
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung: www.dstgb.de (Rubrik Themen / Mobilität / Aktuelles)