Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – Absenkung der Förderhöhe ab 2026

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Das Merkblatt wurde entsprechend angepasst und gilt in dieser Version ab dem 01.01.2026. Bis 31.12.2025 eingegangene und ordnungsgemäße Anträge werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Bundesmittel mit der vorherigen Förderhöhe zugesagt.

Die genauen Änderungen können im KfW-Partnerportal in der Änderungsversion („blaue Version“) zum Merkblatt nachgelesen werden. Bitte beachten Sie, dass in den „Bestätigungen zum Antrag“ bis auf weiteres die Zuschussberechnungen noch nicht korrekt gemäß den neuen Regelungen erfolgen können. Die einzureichenden Bestätigungen zum Antrag weisen daher höhere Zuschussbeträge aus. Bitte tragen Sie im Antragsformular, abweichend zur Bestätigung zum Antrag, den selbst ermittelten Zuschussbetrag auf Basis der dann aktuellen Förderhöhe ein.

Weitere Informationen stehen auf der Produktseite unter www.kfw.de/444 zur Verfügung