Neue Förderung niederschwelliger Maßnahmen zur Klimaanpassung

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Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen. Dazu zählen zum Beispiel de Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Maßnahmen zur Niederschlagswasserversickerung oder die Errichtung von Trinkwasserbrunnen.

Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die nach den vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW genehmigten Auswahlkriterien (Anlage 1 der EFRE/JTF RRL NRW) förderwürdig sind. Dieses ist im Antragsverfahren darzustellen. Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt über das EFRE. NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der bewilligenden Stelle, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK). Vollständige Anträge sind bis zum 31. März 2027 einzureichen.

Einzelheiten können der Förderrichtlinie entnommen werden.