Mitteilung
Stellungnahme zum Diskussionspapier „Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS)“
Mit dem Diskussionspapier zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Dialogprozess zur Reform der Netzentgelte angestoßen (siehe Mitteilung Nr. 328/2025 vom 20.05.2025). Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden an dem Dialogprozess mit einer Stellungnahme beteiligt. Darin wird dafür plädiert, dass die geplante Reform nicht zu einem Rückschritt bei der kommunalen Energiewende führen darf, sondern als Chance für eine faire, nachhaltige und zukunftsgerichtete Energieversorgung begriffen wird. Entscheidend ist, dass die zukünftige Systematik sowohl zur Erreichung der Klimaziele als auch zur Sicherung der wirtschaftlichen Betätigung vor Ort beiträgt. Im Einzelnen wird ein bundesweit einheitliches Entgelt im Bereich der Verteilnetze und eine Reform der Konzessionsabgabenverordnung angemahnt.
Zusammenfassend betonen die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme die vier nachfolgenden Aspekte:
1. Schutz der Wirtschaftlichkeit von Anlagen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie Einspeiseentgelte oder Baukostenzuschüsse, werden differenziert bewertet. Zwar wird ein höheres Maß an Verursachergerechtigkeit grundsätzlich unterstützt, jedoch dürfen regenerative Erzeugungsanlagen, Speicher und Sektorkopplungstechnologien nicht durch neue Entgelte wirtschaftlich gefährdet werden. Dies würde die kommunalen Klimaschutzbemühungen sowie die Wärmewende gefährden. Besonders Bestandsanlagen benötigen Schutz vor rückwirkender Unwirtschaftlichkeit. Speicher sollten bei netzdienlichem Betrieb vollständig von Entgelten befreit werden können. Die Anpassungen müssen im Einklang mit bestehenden Regulierungsinstrumenten wie dem EEG erfolgen.
2. Förderung von Netzausbau und Innovation
Die Annahme, dass die erneuerbaren Energien Haupttreiber der Netzkosten seien, wird entschieden zurückgewiesen. Die aktuell hohen Netzkosten resultieren vor allem aus Versäumnissen im Infrastrukturausbau. Die Regulierung muss Investitions- und Innovationsanreize schaffen, um Rückstände im Netzausbau zu beheben. Eine moderne Netzentgeltsystematik darf die kommunale Energiewende nicht behindern, sondern muss diese gezielt unterstützen – insbesondere, da kommunale Projekte oft hohe Akzeptanz vor Ort genießen.
3. Bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte
Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich erneut für eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte auch im Verteilnetzbereich aus. Regionale Unterschiede müssen zwar berücksichtigt werden, jedoch ist eine einheitliche Systematik aus Gründen der Fairness und Transparenz erforderlich. Die im Diskussionspapier geäußerte Skepsis gegenüber einer Vereinheitlichung wird nicht geteilt. Der Ansatz, wie bereits bei den Übertragungsnetzentgelten verfolgt, soll auch auf die Verteilernetze übertragen werden. Modellversuche, Pilotprojekte und Übergangsfristen werden empfohlen, um Auswirkungen auf Betreiber und Verbraucher sorgfältig zu prüfen.
4. Reform der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Eine zügige Reform der KAV ist aus kommunaler Sicht unabdingbar. Die heutige Ausgestaltung steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen, da sie auf dem Energieverbrauch basiert und durch steigende Effizienz zu sinkenden Einnahmen führt. Ziel muss eine verbrauchsunabhängige, einfach zu verwaltende Bemessungsgrundlage sein, die die Finanzierungsbasis der Kommunen sichert. Dabei sind soziale und interkommunale Verteilungseffekte zu berücksichtigen. Als Grundlage könnten Parameter wie Leitungslängen, Hausanschlüsse, Anschlussleistung oder Zählpunkte dienen.