Übertragungsnetzausbau – Stand NEP 2037/2045

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Mit dem am 10. Dezember veröffentlichten ersten Entwurf des NEP 2037/2045 hat sich die Lage deutlich verändert: Der von den ÜNB angenommene Bedarf an neuen HGÜ-Leitungen ist signifikant zurückgegangen. Statt zuvor fünf zusätzlicher HGÜ-Projekte besteht nach aktueller Planung nur noch für die Trasse DC 42 (Schleswig-Holstein – Baden-Württemberg) ein durchgängiger Bedarf. Ein möglicher zusätzlicher paralleler Strang (DC 42 Plus) wird zudem noch in den Szenarien des NEP betrachtet. Hier planen die Netzbetreiber zur Kostensenkung mit einer Ausführung als Freileitung, trotz gesetzlichem Erdkabelvorrang. Dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zunächst eine Trasse erdverkabelt und dann einen parallelen Strang als Freileitung bekommen, dürfte schwer zu erklären sein.

Hintergrund der Reduzierungen sind laut ÜNB gesunkene Strombedarfsprognosen, eine stärkere Berücksichtigung von Großspeichern, Optimierungen bei Offshore-Windnetzanbindungen, und eine bewusst stärkere Abwägung zwischen Netzausbaukosten und Engpassmanagement (Redispatch). Der Bedarf an Ausbaumaßnahmen und Netzverstärkungen bleibt aber hoch. Die Gesamtkosten für den Ausbau belaufen sich bis 2045 auf rund 360 bis 390 Milliarden Euro.

Die politische und gesellschaftliche Debatte über Freileitung versus Erdverkabelung wird durch diese Entwicklung deutlich entschärft, denn alle bereits gesetzlich beschlossenen HGÜ-Projekte werden weiterhin erdverkabelt umgesetzt. Die Grundsatzfrage Freileitung versus Erdkabel stellt sich aktuell nur noch für maximal eine zukünftige Trasse. Für Städte und Gemeinden bedeutet dies deutlich geringere Betroffenheit durch neue großräumige HGÜ-Trassen und mehr Planungssicherheit für bestehende Projekte.