Vergabe von Stromkonzessionen: OLG Naumburg zu den Anforderungen an ein Verfahren bei Beteiligung des eigenen Stadtwerks

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Die Entscheidung des OLG enthält verschiedene instruktive Ausführungen zu den Anforderungen an das Verfahren der Gemeinde und die Bewertung der verschiedenen Vergabekriterien.

Zwar dürfen Kommunen sich mit eigenen Stadtwerken am Wettbewerb beteiligen, jedoch sind in diesen Fällen besonders hohe Anforderungen an Neutralität und Transparenz zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts genügt bereits das Bestehen eines strukturellen Risikos eines unzulässigen Informationsflusses, um rechtliche Bedenken zu begründen, ohne dass ein konkreter Nachweis erforderlich ist.

Das Gericht betont die Notwendigkeit klarer organisatorischer Trennungen innerhalb der Verwaltung sowie geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, insbesondere bei personellen Verflechtungen mit dem Stadtwerk. Die Einbindung externer Berater kann hierbei unterstützen, ersetzt jedoch nicht die Verantwortung der Kommune für eine transparente und kontrollierte Verfahrensführung.

Hinsichtlich der Bewertungskriterien stellt das Gericht klar, dass eine rein quantitative Betrachtung von Personal- und Materialkapazitäten unzulässig ist. Maßgeblich sind vielmehr qualitative und bedarfsbezogene Kriterien. Zudem bestätigt das Gericht den kommunalen Spielraum bei der Bewertung von Kosteneffizienz und erkennt an, dass auch strukturelle Effizienzvorteile sowie konkret dargestellte Maßnahmen berücksichtigt werden dürfen.
Insgesamt stärkt die Entscheidung die kommunale Position, macht jedoch deutlich, dass insbesondere die Verfahrensorganisation im Fokus gerichtlicher Überprüfungen steht. Eine sorgfältige Ausgestaltung und Dokumentation des Verfahrens bleibt daher entscheidend für die Rechtssicherheit kommunaler Konzessionsvergaben.

Die Kanzlei, die die beklagte Stadt in dem Verfahren vertreten hat, hat der Rechtsabteilung des VKU das umfangreiche Urteil sowie eine Kurzzusammenfassung zu den wesentlichen Ausführungen des OLG zur Verfügung gestellt (Anlagen).2026 03 26 Vergabe von Stromkonzessionen Anlage 2 Schwarz&Kollegen Urteilsbesprechung OLG Naumburg Konzessionsvergabe.pdf
2026 03 26 Vergabe von Stromkonzessionen Anlage 1 Urteil_OLG_Naumburg_Kernstadt_anonymisiert.pdf