Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

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Die Änderungsverordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen am Allgemeinen Gebührentarif.

Die Änderungsverordnung kann im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 2026 Nr. 9, S. 240) eingesehen werden.