Geplante BVerfG-Entscheidungen im Bereich Finanzen im Jahr 2026

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Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Ankündigungen nicht bindend sind. Ob die Entscheidungen tatsächlich in 2026 erfolgen, wird also zu beobachten sein.

Für das Jahr 2026 sind BVerfG-Entscheidungen u.a. angekündigt zu diesen Verfahren:

2 BvR 1850/19

Kommunalverfassungsbeschwerde von zwei Kommunen gegen das Unterlassen des Landes Rheinland-Pfalz, im Landesfinanzausgleichsgesetz eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu regeln, und gegen diverse Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz.

2 BvR 1632/24

Kommunalverfassungsbeschwerde von zwei Landkreisen insbesondere gegen das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, eine angemessene kommunale Finanzausstattung im Landesfinanzausgleichsgesetz zu regeln, sowie gegen diverse Regelungen des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Beschwerdeführer berufen sich dabei auf einen verfassungsrechtlichen Mindestfinanzausstattungsanspruch zugunsten der Kommunen.

2 BvR 2097/16

Kommunalverfassungsbeschwerde von 67 Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV NRW, S. 726).

2 BvR 31/21

Kommunalverfassungsbeschwerde von sieben Kommunen gegen § 94 Absatz 1a SGB XII, der durch das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10. Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) eingeführt wurde. Es wird eine Verletzung von Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 und 3 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG gerügt.

2 BvR 180/18

Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Titisee-Neustadt gegen Vorschriften des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung vom 27. Januar 2017 wegen Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung durch ungerechtfertigten Eingriff sowohl in den gemeindlichen Aufgabenbestand als auch in die Befugnis der Gemeinden, eigenverantwortlich über den Betrieb der örtlichen Strom- und Gasverteilernetze zu entscheiden.

Die für das Jahr 2026 geplanten Entscheidungen des BVerfG sind veröffentlicht unter: www.bundesverfassungsgericht.de