Mitteilung
Organschaft - Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i.e.S.
Ausgehend von der Anwendung der vorstehenden Urteile wird der UStAE im Abschnitt 2.8. aktualisiert. Es wird ergänzt, dass der Organträger nicht nur Unternehmer, sondern auch Steuerschuldner ist (Abschn. 2.8 Abs. 1 Satz 6 UStAE n. F.). Zudem wird klargestellt, dass die Unternehmereigenschaft nicht die Rechtsfolge, sondern die Voraussetzung für die Organschaft ist (Abschn. 2.8 Abs. 2 Satz 3 UStAE n. F.). In den neu hinzugefügten Absätzen 3a bis 3c wird die Wirkung der Organschaft für Innenleistungen mit Anwendungsbeispielen erläutert.
Die Änderungen sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer bis zum 31. Dezember 2026 die bislang geltende Verwaltungsauffassung anwendet.
Das BMF-Schreiben kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... rkeit.html