Mitteilung
Finanzielle Förderung der kommunalen Qualitätszirkel
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt auch im Jahr 2026 pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung. Ziel ist es, die nachhaltige Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen durch den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen.
Die Förderung dient als Anschub- und Implementierungshilfe, um einen geeigneten Rahmen für fachlichen Austausch, kollegiale Beratung, gezielte Informationsvermittlung und gemeinsame Weiterqualifizierung zu schaffen. Die Mittel können sowohl für die Neugründung als auch für die Weiterentwicklung bestehender Qualitätszirkel einmalig im Jahr 2026 beantragt werden.
Anträge sind ab sofort möglich. Die Antragsstellung hat durch die Kommunen über ein Online-Formular zu erfolgen. Die eingegangenen Anfragen werden zunächst gesammelt und am 21. Mai 2026 geprüft. Dieses Verfahren ist nötig, damit Neugründungen von kommunalen Qualitätszirkeln vorrangig berücksichtigt werden können. Sofern nach dem 21. Mai 2026 noch Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen, werden neue Anträge umgehend bearbeitet. Letzte Antragsstellungen sind bis zum 31. Oktober 2026 möglich.
Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2026 für den Qualitätszirkel eingesetzt werden. Spätestens bis zum 31. Januar 2027 sind digitale Nachweise durch die Kommunen einzureichen. Konkrete Belege sind dafür nicht erforderlich. Stattdessen muss eine Online-Abschlussbefragung zum Stand des Qualitätszirkels ausgefüllt werden, ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (VWN) ausgefüllt werden, sowie ein kurzer Sachbericht geleistet werden. Nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen finden sich hier. Bei Rückfragen und Unklarheiten kann Kontakt mit der Serviceagentur Ganztagsbildung NRW aufgenommen werden.