Schnellbrief-Mitteilung
Erlasse zum Rettungsgesetz NRW
Der „Planungsfristerlass“ ist mit der Nr. 51 MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 51 vom 24.7.2025 veröffentlicht worden. Diese Empfehlung betrifft die Bedarfsplanung im Rettungsdienst mit Blick auf die Zahl und die Standorte bedarfsgerechter Rettungswachen sowie die Zahl der erforderlichen Rettungsmittel, für welche die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes zuständig sind.
Daneben wurde der „Dringliche Krankentransporterlass“ mit der Nr. 52 MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 52 vom 24.7.2025 veröffentlicht. In diesem werden die Notfallrettung und der Krankentransport gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Rettungsgesetzes NRW erläutert und diesbezüglich ergänzende Ausführungen zu der dazugehörigen Bedarfsplanung, der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten sowie den Kosten vorgenommen.