Beschluss
Kommunen mit den steigenden Kosten im Rettungsdienst nicht allein lassen
Das Präsidium fordert neben einer Definition der Fehlfahrten im RettG NRW eine bundesrechtliche Klarstellung im SGB V, wonach Einsätze des Rettungsdienstes auch ohne Transport des Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen über Rettungsdienstgebühren refinanziert werden müssen.
Die vorgelegte Kompromisslösung zur Kostentragung ist eine gute Gesprächsgrundlage, zugleich aber die Grenze eines für die Städte und Gemeinden tragbaren Kompromisses, da sie die kommunalen Haushalte letztlich zusätzlich belasten würde. Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, auf dieser Basis weitere Gespräche mit dem MAGS und den Krankenkassen zu führen.
Das Präsidium unterstützt vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung auch den in dem letzten Spitzengespräch im MAGS am 23.02.2026 vom MHKBD gemachten Vorschlag eines Moratoriums. Ein solches Moratorium sähe vor, dass für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren die Rettungsdienstinfrastruktur auf Basis bestehender Rettungsdienstbedarfspläne eingefroren wird und gleichzeitig gemeinsam mit dem MAGS zukünftig geltende Standards im Rettungswesen diskutiert werden, die die Steigerungen beim Aufwand für den Rettungsdienst in der Zukunft abmildern sollen. Während der Geltung des Moratoriums müssen die Krankenkassen, wie in der Vergangenheit auch, den Aufwand für die Fehlfahrten und Fehleinsätze über die Rettungsdienstgebühren refinanzieren, zunächst in voller Höhe, perspektivisch abschmelzend.
Das Präsidium begrüßt die Beauftragung von Prof. Dr. Brüning in der Problematik der Finanzierung von Rettungsdienstleistungen durch die Geschäftsstelle.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.