Mitteilung
Novelle RettG NRW - aktueller Stand
„Nach durchgeführter Verbändeanhörung und der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen befindet sich der angepasste Gesetzentwurf derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Wann diese abgeschlossen sein wird, ist bislang nicht abzusehen.
Ein Abschluss der regierungsinternen Willensbildung und eine erneute Einbringung in das Landeskabinett wird unsererseits im Übrigen erst dann möglich sein, wenn wichtige Finanzierungsregelungen für die Notfallversorgung, die seitens des Bundes mit der angekündigten Reform der Notfallversorgung im SGB V vorzunehmen sind, absehbar sind. Ohne diese dringend notwendigen Regelungen würde ansonsten für die (Aufgaben-)Träger im Rettungsdienst -wie auch die Kostenträger- eine große Planungs- und Finanzierungsunsicherheit bestehen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Das MAGS setzt sich gegenüber dem BMG für eine zügige Vorlage der Reform der Notfallversorgung ein, da wir diese wie v.g. dringend benötigen, um den Sektor Rettungsdienst wie überhaupt das gesamte Notfallversorgungssystem nachhaltig zu entlasten. Aktuell liegt uns seitens des Bundes kein konkreter/verbindlicher Zeitplan für die Notfallreform vor.“