Umstellung des Sirenenkatasters in NRW auf das Warnmittelkataster des Bundes

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Der Bund hat in Abstimmung mit den Ländern ein Warnmittelkataster erarbeitet. Darin sollen zukünftig alle Warnmittel erfasst werden. Insbesondere die Erfassung des Warnmittels Sirenen im Bundeskataster ist Voraussetzung dafür, dass die Ansteuerung der Sirenen zukünftig auch über das Modulare Warnsystem „MoWaS“ möglich sein wird. Die Ansteuerung der Sirenen über MoWaS bedient sich also der Datenbank des Warnmittelkatasters des Bundes.

Nordrhein-Westfalen betreibt bisher ein Sirenenkataster im Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW). Gemäß Ziffer 3.1.4 des Runderlasses des Ministeriums des Innern zur Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz (Warnerlass) - 32-52.08.09 - tragen die Gemeinden und Kreise, die über Sirenen verfügen diese in IG NRW ein und aktualisieren die Daten zum 1. Januar eines jeden Jahres. Um zukünftig nicht zwei Systeme pflegen zu müssen, wird das Sirenenkataster in IG NRW zum 15.01.2026 abgeschaltet.

Im Anschluss werden die vorhandenen Sirenendaten aus IG NRW in das Warnmittelkataster des Bundes transferiert. Da das Warnmittelkataster des Bundes zusätzliche Metadaten für die Sirenen anbietet, müssen die fehlenden Metadaten durch die Aufgabenträger nachgetragen werden. Dazu bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) online-Schulungen für diejenigen an, die anschließend für die Pflege der Daten zuständig sein werden.

Diese finden an den folgenden Terminen statt:

23.01.2026 11:00-12:00 Uhr
29.01.2026 14:00-15:00 Uhr
05.02.2026 12:00-13:00 Uhr


Die entsprechenden Webex-Einladungen wurden mit dem Erlass des IM über den Dienstweg als E-Mail-Anhang verschickt. Bei allen Schulungsterminen werden dieselben Inhalte vermittelt, es sind maximal 2 Plätze pro Kreis/kreisfreie Stadt vorgesehen.

Anlage
251219_Erlass Sirenenkataster.pdf