Mitteilung
Hintergrundpapier zur Nationalen Umsetzung der RED III
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich bereits im Rahmen des Referentenentwurfs der vergangenen Legislatur zur Umsetzung für eine solche Hilfestellung eingesetzt. Die nun veröffentlichte Publikation ordnet die gesetzlichen Neuregelungen fachlich ein und bietet insbesondere regionalen Planungsträgern und Kommunen eine praxisnahe Hilfestellung.
Das am 15.08.2025 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz regelt unter anderem die verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie weitreichende Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen, Nebenanlagen und Energiespeicheranlagen am selben Standort.
Mit den Beschleunigungsgebieten geht ein Paradigmenwechsel einher: Bestimmte umweltbezogene Aspekte werden bei ihrer Ausweisung bereits stärker auf Planungsebene betrachtet. Auf Genehmigungsebene werden zugleich innerhalb der Beschleunigungsgebiete erhebliche Erleichterungen geschaffen. Dies soll Doppelprüfungen verhindern. Für Planungsträger und Genehmigungsbehörden bedeutet dies eine neue Herausforderung bei der rechtssicheren Ausweisung entsprechender Flächen sowie bei der Anwendung von § 6b WindBG im Zulassungsverfahren. Die Umsetzung der RED III ist rechtlich anspruchsvoll – hier liefert das Hintergrundpapier eine erste Auslegung und eine wichtige Orientierung.
Das rund 50-seitige Hintergrundpapier erläutert die zentralen Inhalte des Umsetzungsgesetzes. Es wurde von einer Rechtsanwältin und einem Rechtsanwalt der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB verfasst.
Im Fokus stehen insbesondere folgende Aspekte:
- Das Umsetzungsgesetz verpflichtet regionale Planungsträger und Kommunen, bestimmte Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete auszuweisen, sofern keine gesetzlich definierten Ausschlussgründe vorliegen.
- Planungsträger müssen zudem auf der Planungsebene Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen aufstellen. Dadurch werden bestimmte umweltrechtliche Aspekte bei ihrer Ausweisung bereits stärker auf Planungsebene betrachtet.
- Innerhalb der Beschleunigungsgebiete gelten erhebliche Erleichterungen im Genehmigungsverfahren: Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Prüfung der Bewirtschaftungsziele oberirdischer Gewässer entfallen zugunsten einer fristgebundenen Überprüfung der Umweltauswirkungen nach neuem Prüfmaßstab.
Zugleich werden ausgewählte Änderungen im Immissionsschutz- und Wasserrecht sowie Aspekte der raumordnerischen Mehrfachnutzung überblicksartig dargestellt, um ein möglichst umfassendes Verständnis der neuen Rechtslage zu vermitteln.
Die Regelungen gelten ausschließlich für die Windenergie an Land. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind in diesem Umsetzungsgesetz keine Beschleunigungsgebiete vorgesehen, auch wenn einzelne wasserrechtliche Änderungen diese Anlagen betreffen.
Weitere Informationen:
Das Hintergrundpapier der Fachagentur Wind und Solar finden Sie hier Nationale Umsetzung der RED III - Fachagentur Wind und Solar.