Mitteilung
Landesregierung lobt eREGIONALE 2033 aus
Die eREGIONALE 2033 richtet den Blick gezielt auf Städte, Gemeinden, Kreise und Teilregionen, in denen die Bevölkerung dauerhaft zurückgegangen ist. Dort passen Infrastruktur und Angebote oft nicht mehr zur tatsächlichen Nachfrage, wirtschaftliche Entwicklungen sind weniger stabil, die Widerstandskraft gegen Klimafolgen ist zu schwach und zugleich steigen die öffentlichen Ausgaben.
Leitgedanke der eREGIONALE 2033 ist: „Weniger wird Zukunft.“ Eine weitere Kernidee für die eREGIONALE 2033 ist es, dass in dem geschützten Experimentierraum neue Lösungsansätze entwickelt und getestet werden können. Im Vordergrund der „EXPERIMENTIERRAUM REGIONALE 2033“ stehen Strategien, um aus den vermeintlich bestehenden Defiziten, Fähigkeiten zu machen. Es geht damit auch ausdrücklich um die Bereitschaft von Kommunen, Verwaltungsreformen mitzudenken oder ausprobieren zu wollen.
Städte, Gemeinden, Kreise oder Regionen können sich bis zum 20.07.2026 online über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen für die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“ bewerben.
Bewerben können sich Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen. Die Teilnahme setzt eine Veränderungsbereitschaft sowie den Mut zur Innovation in den Kommunen des interkommunalen Regionszuschnittes voraus. Mit einer Teilnahme an der „eREGIONALE 2033“ geht es auch um die Bereitschaft, (administrative) Ressourcen gegebenenfalls neu bündeln und organisieren zu wollen. Die REGIONALE 2033 wird ausdrücklich als EXPERIMENTIERRAUM REGIONALE 2033 („eREGIONALE 2033“) aufgestellt. In diesem Experimentierraum können neue Lösungen schnell und unbürokratisch erprobt werden. Themen reichen von Klimaschutz und Klimaanpassung über Energiewende, Digitalisierung und KI, Kreislaufwirtschaft, Bildung, Mobilität und Stadtentwicklung bis hin zu moderner Verwaltung.
Für Projekte der eREGIONALE 2033 werden die bestehenden Finanzierungs- und Beratungsinstrumente der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, soweit möglich, prioritär eingesetzt. Von dem interkommunalen Regionszuschnitt wird daher neben einer späteren Priorisierung von Projekten auch eine angemessene Investition in eigenfinanzierte Projekte erwartet. Die Förderung der Umsetzungsprojekte erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der Ressorts. Die Höhe der jeweiligen Fördermittel ist von den in den Regionen zu entwickelnden Projekten aber auch von der künftigen Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig.
Weitere Informationen:
Die ganze Pressemitteilung des MHKBD sowie weitere Hintergrundinformationen bzgl. des Bewerbungsverfahrens finden Sie hier.