AAV-FachtagungAktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht

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Die Altlastenbearbeitung und das Flächenrecycling stehen seit jeher im Spannungsfeld zwischen rechtlichen und fachtechnischen Entwicklungen und sich wandelnden ökonomischen Rahmenbedingungen. Dynamische Veränderungen im Umweltrecht, neue technische Möglichkeiten sowie aktuelle Erkenntnisse zu Schadstoffen erfordern eine kontinuierliche Anpassung der fachlichen Praxis und stellen alle Beteiligten vor neue und zunehmend wachsende Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund widmet sich die diesjährige AAV-Fachtagung „Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ den vielfältigen Fragestellungen, die sich aktuell bei der Altlastenbearbeitung ergeben. Einleitend dazu werden die aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen besonders relevanten Herausforderungen und Handlungsansätze vorgestellt. Daran anschließend werden praxisnahe Aspekte der in letzter Zeit aufgrund verschiedener Aktivitäten auf EU- und nationaler Ebene festzustellenden zunehmenden Unschärfe bei der Abgrenzung von Vor- und Nachsorge beleuchtet.

Daran anknüpfend befasst sich die AAV-Fachtagung in einem weiteren Schwerpunkt mit dem Bereich des Grundwasserschutzes, insbesondere dem Verhältnis zwischen geltenden Einleitwerten und den Anforderungen der aktualisierten Trinkwasserverordnung im Zusammenhang mit PFAS-Schadensfällen. Ergänzend hierzu wird das Instrumentarium der Absicherung öffentlich-rechtlicher Sanierungspflichten aufgezeigt – ein Aspekt, der sowohl für die zuständigen Bodenschutzbehörden als auch für sanierungsverantwortliche Personen von hoher praktischer Bedeutung ist.

Die zweite Tagungshälfte steht zunächst im Zeichen eines fachtechnisch-rechtlichen Co Referats: Der Vortrag thematisiert die in der Praxis häufig auftretenden Unsicherheiten zu Mitteilungs- und Meldepflichten bei bodenbezogenen Baumaßnahmen. Dabei werden die rechtlich normierten Verpflichtungen von Eigentümern, Gutachtern und weiteren Projektbeteiligten im Lichte gutachterlicher Erkenntnisse und Untersuchungsbefunde systematisch dargestellt. Abschließend wird der Umgang mit Altlasten aus Sicht des Insolvenzverwalters beleuchtet – ein Themenfeld, das regelmäßig komplexe Fragestellungen und sowohl für Behörden als auch für Gläubiger relevante Risiken und Entscheidungsspielräume mit sich bringt.

Mit dem vielseitigen Programm bietet die AAV-Fachtagung erneut eine fundierte Plattform für fachlichen Austausch, den Blick auf aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen sowie den Dialog zu praxisnahen Lösungsansätzen. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Unternehmen, Kommunen, Planungs- und Ingenieurbüros sowie alle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, die sich mit den rechtlichen Herausforderungen der Altlastenbearbeitung und des Flächenrecyclings befassen.

Anmeldungen sind bis zum 01.06.2026 ausschließlich über die AAV-Webseite möglich. Die Teilnahme von AAV-Mitgliedern ist kostenlos (alle anderen Gäste: 475,- €). Alle Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem Programm-Flyer, den Sie hier herunterladen können: https://www.aav-nrw.de/veranstaltungen/ ... hutzrecht