Bundes-Förderrichtlinie "Auenrenaturierung an Fließgewässern" neu aufgelegt

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Insgesamt stehen zunächst 59 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Förderfähig sind Vorhaben in Auen von Fließgewässern (mit Ausnahme von Auen an Bundeswasserstraßen gem. § 1 Absatz 1 Bundeswasserstraßengesetz):

• Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
• Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Gewässer- und Uferbereiche
• Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse
• Wiederherstellung naturnaher Ausuferung und Wiedervernässung
• Nutzungsanpassungen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz
• direkt damit verbundene „dienende“ Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung und beträgt bis zu 90 Prozent, jedoch maximal zehn Millionen Euro, wobei ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens fünf Prozent vorgesehen ist. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil oder Drittmittel angerechnet werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen und Kommunalverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen.

Projektskizzen können seit dem 1. Mai 2026 bis circa ein halbes Jahr vor Ablauf der Förderrichtlinie am 31. Dezember 2026 online bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden, die das Förderprogramm als Projektträgerin im Auftrag des Bundesumweltministeriums betreut.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach der Bewertung der eingereichten Projektskizzen erfolgt ggf. eine Aufforderung zur Antragseinreichung.
Weitere Informationen finden Sie bei der ZUG, im Richtlinientext, die FAQ und weitere Dokumente wie das Merkblatt und die Skizzenvorlage finden Sie hier

In den kommenden Wochen finden mehrere Online-Veranstaltungen zur Richtlinie statt:
- Vorstellung der Förderrichtlinie am 21. Mai 2026
- Förderung und Praxis der Auenrenaturierung an Fließgewässern am 2. Juni 2026
- Informationen zur Skizzeneinreichung am 17. Juni 2026.