Mitteilung
Eckpunktepapier für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz veröffentlicht
Automatisierung statt Formular-Digitalisierung
Der vorgestellte Ansatz geht über die reine Digitalisierung von Anträgen hinaus. Ziel ist es, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Grundlage sind klar definierte Prüftatbestände sowie digital verfügbare Registerdaten über die neue Datenautobahn National Once-Only-Technical-System.
Da ein großer Teil der Gründungen nach wiederkehrenden Mustern erfolgt, können nach Einschätzung der Länderministerien künftig bis zu 90 Prozent der Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden. Nur komplexe oder atypische Fälle würden weiterhin individuell geprüft.
Damit wird erstmals nicht nur der Antrag digitalisiert, sondern die staatliche Sachbearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert. Voraussetzung hierfür ist eine Modernisierung zentraler bundesrechtlicher Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Viele bestehende Vorschriften sind historisch gewachsen und nicht auf automatisierte Verfahren ausgelegt.
Hintergrund
Die Initiative knüpft an die Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern an. Hierin wurde u. a. vereinbart, bis Ende 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Das Konzept stammt aus dem Projekt „Gründen in 24 Stunden“. Der Auftrag dafür wurde gemeinsam von der Bundesregierung und den Bundesländern im IT-Planungsrat im Juni 2025 beschlossen.
Weitere Informationen
Die Pressemitteilung der Landesregierung ist abrufbar unter: Gründen in 24 Stunden: Länder legen Konzept für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren vor | Land.NRW
Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier und ein Detailkonzept sind abrufbar unter: G24h.de
Az.: 36 kr / 30.0.4-001/004