Nahmobilitätsprogramm 2026

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In den vergangenen zehn Jahren hat das Land die Investitionen und Maßnahmen für den Radverkehr konsequent ausgebaut. Lag die Förderung der Radwegeinfrastruktur aus den Förderrichtlinien Nahmobilität und dem dazu nutzbaren Bundesprogramm für die Kommunen 2017 noch bei 12,3 Mio. Euro, erfuhr sie mit der Corona-Pandemie einen steilen Aufstieg. Im Jahr 2021 lag die Förderung aus diesem Programm für die Kommunen bei 75,3 Mio. Euro. In diesem Jahr werden den Kommunen 98,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel unterstützen vor allem den Neu- und Ausbau von Radwegen, den Bau von Fahrradabstellanlagen und tragen zu mehr Verkehrssicherheit an Knotenpunkten bei. Kommunen können damit gezielt den Alltagsradverkehr stärken.

Zudem stellte das Land für Radwege in eigener Zuständigkeit für 2026 weitere 52 Mio. Euro in Aussicht. Das Land nutzt dafür auch Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen. Gefördert werden Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie Vorhaben, die den Radverkehr unabhängig vom motorisierten Verkehr stärken. 4,5 Mio. Euro sind für Bürgerradwege vorgesehen. Sie schaffen insbesondere in ländlichen Regionen neue Verbindungen.

Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode 1.000 Kilometer neue Radwege als Ziel gesetzt. Zum 31.12.2025 waren bereits 661 Kilometer fertiggestellt. Viele weitere befinden sich in Planung und Bau. Darüber hinaus unterstützt das Land den Ausbau landwirtschaftlicher Wege. Sie werden damit für den Radverkehr insbesondere im ländlichen Raum attraktiv. So konnten 180 Kilometer seit 2022 für das landesweite Radverkehrsnetz zusätzlich aktiviert werden.

Hintergrund

Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Städten, Kreisen und Gemeinden einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.

Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.

Weitere Informationen

Die Pressemitteilung des Landes NRW ist abrufbar unter: Land investiert 2026 Rekordsumme in Ausbau und Sicherheit des Radverkehrs | Land.NRW

Die Liste der geförderten Maßnahmen ist abrufbar unter: Nahmobilitaetsprogramm_2026.pdf


Az.: 35 kr / 33.1.2-002/004