Mitteilung
Verkehrsministerkonferenz tagte in Lindau
Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs und Reform der Trassenpreise
Die VMK fordert eine deutliche und dauerhafte Aufstockung der Regionalisierungsmittel durch den Bund. Für den Zeitraum 2026 bis 2031 wurde seitens der VMK ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 14 Mrd. Euro ermittelt. Ohne entsprechende Anpassungen drohen Angebotskürzungen im Schienenpersonennahverkehr. Die Verkehrsminister kündigten an, sich hierzu mit dem Bundesminister für Verkehr sowie dem Bundesfinanzminister auszutauschen oder das Thema weiter in die Ministerpräsidentenkonferenz zu tragen.
Vor dem Hintergrund eines jüngsten EuGH-Urteils zum Trassenpreissystem in Deutschland sieht die VMK erhebliche finanzielle Risiken für die Länder. Der Bund soll daher die Mehrbelastungen kurzfristig ausgleichen. Zudem wird eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems gefordert, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs langfristig zu sichern.
Weiterentwicklung des Deutschlandtickets
Beschlossen wurde die Einführung eines Preisindex für das Deutschlandticket. Dieser soll künftig die Kostenentwicklung abbilden und als Grundlage für Preisanpassungen dienen. Bund und Länder bleiben weiterhin mit jeweils 1,5 Mrd. Euro an der Finanzierung beteiligt.
Maßnahmen für mehr Sicherheit, Betriebsstabilisierung und Infrastruktursanierung der Bahn
Die VMK unterstützt den sogenannten „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Personalpräsenz sowie verbesserte Kooperationen zwischen Bahnpersonal, Sicherheitsdiensten und Polizei. Die konkrete Ausgestaltung soll flexibel und bedarfsorientiert erfolgen.
Mit Blick auf die Zuverlässigkeit des Systems betont die VMK die Notwendigkeit schneller Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Infrastruktur und Betriebsmanagement. Eine Reduzierung des Angebots zur Stabilisierung wird auch seitens der VMK ausdrücklich abgelehnt.
Die VMK fordert eine verlässlichere Planung und Umsetzung bei der Sanierung der Hochleistungskorridore. Wichtig sind insbesondere realistische Zeitpläne, ausreichende Ersatzverkehre sowie eine angemessene Kompensation für betroffene Verkehrsunternehmen.
Reform der Fahrschulausbildung
Zur Reduzierung der Führerscheinkosten sollen u. a. digitale Lernangebote gestärkt und verpflichtende Fahrstunden flexibilisiert werden. Ziel ist es laut VMK, Mobilität bezahlbar zu halten, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Sondervermögen für Infrastruktur
Die VMK begrüßt, dass im vergangenen Jahr aus der Bundessäule des Sondervermögens der überwiegende Teil in die Verkehrsinfrastruktur geflossen ist. Die Zusicherung des Bundes, alle künftigen Projekte, die Baurecht haben, auch zu finanzieren und umzusetzen, wird in der VMK ausdrücklich bekräftigt. Dies gilt für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte gleichermaßen.
Anmerkungen aus kommunaler Sicht
Die Beschlüsse der VMK unterstreichen erneut den erheblichen Handlungsbedarf bei der Finanzierung des ÖPNV. Aus kommunaler Sicht ist insbesondere die Anpassung und Mittelerhöhung im Regionalisierungsgesetz als auch im GVFG zentral, damit Angebote gesichert und Infrastrukturen für den Nahverkehr in den Kommunen modernisiert und ausgebaut werden können. Wichtig ist, dass Bund und Länder auch den kommunalen ÖPNV im Blick behalten, wo nur zusätzliche Mittel Angebotskürzungen verhindern können. Eine reine Fokussierung auf den SPNV wäre auch im Sinne eines Gesamtsystems nicht ausreichend. Aus diesem Grund hat der StGB NRW in seiner Stellungnahme zur Novelle des ÖPNVG NRW gefordert, dass die Mittel aus der SPNV-Pauschale auch weiterhin für den straßengebundenen ÖPNV genutzt werden dürfen.
Zudem muss schnellstmöglich der Einstieg in den im Koalitionsvertrag angekündigten Modernisierungspakt gelingen. Es ist ein fatales Zeichen, dass der Bund den Prozess weiterschiebt und es damit keine Plattform für eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und Branche gibt.
Positiv ist zwar die geplante Weiterentwicklung des Deutschlandtickets durch die Etablierung eines Preisindex. Jedoch wurde hierbei auch ein so genannter Dämpfungsfaktor beschlossen, der bei zusätzlichen Ticketverkäufen zum Tragen kommt. Hierbei kann die Situation entstehen, dass Preiserhöhungen letztlich nicht auskömmlich sind, um gestiegene Kosten und durch das Ticket notwendige Mehrverkehre ausreichend zu finanzieren. Die Kommunen sind angesichts der Haushaltslage nicht in der Lage, das Ticket quer zu finanzieren. Die im ÖPNVG NRW vorgesehene Anwendungspflicht ist hier nicht ausreichend, da diese unter dem Haushaltsvorbehalt des Landes steht.
Weitere Informationen
Die Pressemitteilung zur Verkehrsministerkonferenz ist abrufbar unter: VMK in Lindau: Wegweisende Entscheidungen zu Schiene und Führerschein - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die ausführlichen Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz sind abrufbar unter: Verkehrsministerkonferenz - Termine und Beschluesse - Verkehrsministerkonferenz
Az.: 35 kr / 33.0-003/002