Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
AK Wasserversorgung
Dies ist der Arbeitskreis Wasserversorgung
Teilnehmerkreis:
Städte und Gemeinden, welche die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung (§38 LWG NRW) in einer eigenständigen Organisationform (z. B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb, AöR) selbständig durchführen
Sitzungshäufigkeit:
halbjährlich
Arbeitsgegenstand:
Der Arbeitskreis ist ein Erfahrungsaustausch, der sich jeweils mit den
aktuellen Fragen der Wasserversorgung beschäftigt. Hierzu gehören u.a. die Maßgaben der Trinkwasserverordnung, die Vorgaben des LWG NRW zur
Wasserversorgung, wie z. B. das Wasserversorgungskonzept (§ 38 Abs. 3LWG NRW)
Betreuer in der Geschäftsstelle:
Hauptreferent Dr. Peter Queitsch
Telefon: 0211/4587-237
E-Mail: peter.queitsch@kommunen.nrw