AK Wasserversorgung

Dies ist der Arbeitskreis Wasserversorgung

Teilnehmerkreis:
Städte und Gemeinden, welche die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung (§38 LWG NRW) in einer eigenständigen Organisationform (z. B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb, AöR) selbständig durchführen

Sitzungshäufigkeit:
halbjährlich

Arbeitsgegenstand:
Der Arbeitskreis ist ein Erfahrungsaustausch, der sich jeweils mit den
aktuellen Fragen der Wasserversorgung beschäftigt. Hierzu gehören u.a. die Maßgaben der Trinkwasserverordnung, die Vorgaben des LWG NRW zur
Wasserversorgung, wie z. B.  das Wasserversorgungskonzept (§ 38 Abs. 3LWG NRW)

Betreuer in der Geschäftsstelle:
Hauptreferent Dr. Peter Queitsch
Telefon: 0211/4587-237
E-Mail: peter.queitsch@kommunen.nrw

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