Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
127. Sitzung am 23.06.97 in Düsseldorf
Beigeordnetenwahl: Als neuer Beigeordneter wurde Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann zum Dezernenten für Städtebau, Baurecht sowie für Umweltschutz/Entsorgung, Land- und Forstwirtschaft gewählt. Seine Amtszeit beginnt im Januar 1998 und dauert acht Jahre. Schwarzmann (54) stammt aus Schwaben und hat als Beamter in der Bezirksregierung, in mehreren Kreisverwaltungen sowie im baden-württembergischen Innenministerium reiche Kommunalerfahrung gesammelt. Bis Ende 1996 war er Bürgermeister der Stadt Senden an der Iller.
Nachtragshaushalt des Landes: Das Präsidium erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, an der Lösung der akuten Finanzprobleme des Landes mitzuarbeiten, spricht sich jedoch entschieden gegen die beabsichtigte Senkung der Schlüsselzuweisungen für 1997 um 208 Millionen Mark aus.
GFG-Klage: 16 Städte und Gemeinden werden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 Verfassungsbeschwerde einlegen. Darunter sind die Städte und Gemeinden Arnsberg, Engelskirchen, Erkrath, Grevenbroich, Marienheide, Moers, Paderborn, Rheine, Unna, Werl und Windeck.
Steuerreform: Das Präsidium wehrt sich gegen Konzepte, die den Städten und Gemeinden Einnahmeausfälle von mehr als neun Milliarden Mark jährlich bringen würden. Ein solcher Einnahmeausfall ist von den kommunalen Haushalten nicht zu verkraften.
Einführung des Euro: Vom 1. Januar 2002 an soll ausschließlich der Euro als Barzahlungsmittel gelten und nicht noch ein halbes Jahr parallel zur D-Mark zirkulieren. Das Präsidium erkennt an, daß in den meisten Kommunen der Diskussionsprozeß um die Einführung des Euro erst beginnt und die Meinungsbildung in den entsprechenden Arbeitskreisen der Städte und Gemeinden abzuwarten ist.
Gestuftes Aufgabenmodell: Das Präsidium spricht sich dafür aus, daß Mittlere und Große kreisangehörige Städte weiterhin Aufgaben vom Kreis übernehmen können. Gefordert wird jedoch eine flexiblere Handhabung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). So muß es Kommunen erlaubt sein, mit Mittleren oder Großen kreisangehörigen Städten Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Aufgaben abzuschließen. Städten und Gemeinden unter 25.000 Einwohnern muß die Wahl eingeräumt werden, die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (z.B. Bauaufsicht) entweder vom Kreis oder von benachbarten Mittleren oder Großen kreisangehörigen Städten durchführen zu lassen.
Kindergärten: Einengende Vorgaben wie Öffnungszeiten oder Personalstärke sollen wegfallen oder probeweise ausgesetzt werden, fordert das Präsidium. Die Vorarbeit der Grevener-Kommission in diesem Bereich wird ausdrücklich gutgeheißen. Betriebskostenzuschüsse sollen künftig als Pro-Kopf-Pauschale gezahlt werden. Bevor freien Trägern ein höherer Zuschuß gewährt wird, müssen diese sämtliche Möglichkeiten zum Sparen ausschöpfen. Ferner verlangt das Präsidium einen Stichtag für die Aufnahme der Kinder sowie mehr Mitsprache der Gemeinden bei der Belegung von Kindergärten in freier Trägerschaft. Die Überlegungen der Kirchen, ihr Angebot zu reduzieren, werden scharf kritisiert. Sollte dies eintreten, wäre die Geschäftsgrundlage für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz entfallen.
Gesundheitsreform: Das Präsidium begrüßt die Instandhaltungspauschale für Krankenhäuser von 20 Mark pro Versichertem sowie die Vereinbarung, daß Krankenhäuser in Ausnahmefällen das Budget überschreiten dürfen. Besorgt zeigt sich das Präsidium über den Einbruch bei den Kuren und fordert daher eine Nachbesserung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes ("Sparpaket"), damit wieder mehr Kuren und Heilaufenthalte bewilligt werden. Zustimmung findet die angekündigte Neufassung des Krankenhausgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Nach Meinung des Präsidiums muß das Land für die Krankenhausversorgung weiter verantwortlich bleiben.