Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
143. Sitzung am 13.09.2000 in Düsseldorf
Kommunalfinanzen: Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, die Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 nicht zu kürzen, sondern - soweit möglich - geringfügig anzuheben. Wenn jedoch das Gesamtvolumen um 747,7 Millionen Mark gekürzt werden müsse, solle dies bei der allgemeinen Investitionspauschale geschehen. Ferner sollten sämtliche Bedarfszuweisungen und Zweckzuweisungen auf ihren Nutzen überprüft werden. Landschaftsverbände und Kreise forderte das Präsidium auf, die Umlage entsprechend den Einsparungen, die durch Verlagerung von Ausgaben auf die Kreise oder die kreisangehörigen Kommunen möglich werden, zu senken.
Flüchtlinge: Nachdem die Verfassungsbeschwerde von mehreren Kommunen gegen das Flüchtlingsaufnahmegesetz abgelehnt worden ist, spricht sich das Präsidium dafür aus, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung von Kostenerstattungsanträgen vorzugehen. Darüber hinaus fordert das Gremium vom Land, die Kosten für abgelehnte Asylbewerber nicht nur für vier Monate, sondern der durchschnittlichen Verweildauer entsprechend für 23 Monate nach Ablehnung zu erstatten.
Kampfhunde: Das Präsidium erwartet von der Landesregierung, sich für eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Landeshundeverordnungen in Deutschland einzusetzen. Für die Mehrbelastung der Kommunen bei der Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW müsse ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Ferner müssten rasch Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung erlassen werden.
Abwasser: Die Verpflichung der Kommunalabwasser-Verordnung NRW an kleine Gemeinden, für Siedlungskerne mit geringem Abwasseraufkommen bis 2005 eine Kanalisation zu bauen, ist weder durch EU-Richtlinie noch durch das Landeswassergesetz NRW gedeckt. Diese Auffassung vertritt das Präsidium. Sollte dies in der Praxis zu Problemen führen, wird die Landesregierung aufgefordert, die Verordnung entsprechend zu ändern.
FFH-Richtlinie: Das Präsidium dringt gegenüber der Landesregierung darauf, dass bei der Ausweisung von FFH-Schutzgebieten der sogenannten Tranche 2 stets eine Einigung mit den Kommunen herbeigeführt wird. Fristen für Anhörung und Stellungnahme müssten ausreichend - in manchen Fällen länger als sechs Wochen - bemessen sein.
Verbraucherberatung: Das Präsidium unterstreicht die aktive Rolle der öffentlichen Hand bei der Verbraucherberatung. Die Finanzierung nicht ortsbezogener Beratung sei jedoch Sache des Landes. Beibehalten werden solle die Übernahme der Grundkosten zu gleichen Teilen durch das Land und die Kommune, wo die Beratungsstelle ihren Sitz hat. Die Verbraucherzentrale wird aufgefordert, durch Rationalisierung und Kooperation die Kosten weiter zu senken.
Senioren: Das Präsidium spricht sich für eine "aktivierende" kommunale Seniorenpolitik sowie die Einbindung älterer Menschen in örtliche und regionale Entscheidungsprozesse aus. Im Rahmen der aktuellen Gemeindeordnung NRW müssten die Möglichkeiten der Mitsprache auf kommunaler Ebene für Senioren weiterentwickelt werden. Das Gremium begrüßt die Einrichtung einer Landesseniorenkonferenz. Allerdings sollte das Land in der Seniorenarbeit präventive Maßnahmen stärker fördern. Das Präsidium regt an, älteren Menschen durch entsprechende Weiterbildung den Zugang zur Informationstechnologie und den neuen Medien zu erleichtern.
Kindertagesstätten: Das Präsidium begrüßt Initiativen, in Kindergärten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder das Personal flexibel am Bedarf auszurichten. In der Folge müssten die Träger aber mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Das Gremium warnt davor, Geld für Maßnahmen, die nicht unmittelbar zum Erziehungs- und Bildungsauftrag von Kindergärten gehören, über die regulären Beiträge und Zuschüsse zu finanzieren. Sonst sei die Konsolidierung der Betriebskosten in Gefahr.
Zwangsarbeiter: Das Präsidium begrüßt die Entscheidung des Bundes, den Anteil der öffentlichen Hand von fünf Milliarden Mark an der Stiftung zugunsten ehemaliger Zwangsarbeiter komplett zu übernehmen. Ebenso findet das Vorhaben Zustimmung, einen Teil des Geldes dazu zu verwenden, die Erinnerung an den Holocaust und das erlittene Unrecht wachzuhalten. Dies bleibe Aufgabe der Städte und Gemeinden. Abgelehnt werden Forderungen der deutschen Wirtschaft, öffentliche Unternehmen sollten in den Stiftungsfondsanteil der Privatwirtschaft einzahlen und damit die finanzielle Belastung der Privatfirmen insgesamt senken.