Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums
145. Sitzung am 15.03.2001 in Moers
Sparkassen: Das Präsidium unterstreicht den öffentlichen Auftrag der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und wendet sich entschieden gegen eine Aushöhlung des Sparkassenwesens oder deren Abschaffung. Für die kreditwirtschaftliche Versorgung der gesamten Bevölkerung sowie des Mittelstandes seien Sparkassen unverzichtbar, so das Gremium. Ebenso seien die Sparkassen zur Durchsetzung regionalpolitischer Ziele, zur Finanzierung am Gemeinwohl orientierter Aufgaben sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs an den Finanzmärkten unverzichtbar.
Gemeindeprüfung: Die überörtliche Gemeindeprüfung, die bisher von den Kreisen und den Bezirksregierungen durchgeführt wird, soll nach Meinung des Präsidiums auf eine kommunal bestimmte zentrale Institution verlagert werden. Eine solche landesweit zuständige Gemeindeprüfungsanstalt müsse frei von staatlichen Vorgaben sein. Neben die Rechtmäßigkeitsprüfung müsse die Beratung in Fragen der Wirtschaftlichkeit treten. Auch müsse das Land einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten.
Schulfinanzierung: Das Präsidium spricht sich für eine Pauschalierung der Schulfinanzierung aus, mahnt jedoch gleichzeitig eine grundlegende Schulfinanzreform an. In der Pauschale müssten kommunale Mitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz und Landesmittel getrennt ausgewiesen werden. Das Geld solle auch für Schulsanierung zu verwenden sein. Ferner sei der Bedarf des ländlichen Raumes angemessen zu berücksichtigen.
Kindergärten: Das Präsidium befürwortet eine Rahmenvereinbarung zur Ausweisung von Budgets wöchentlicher Öffnungszeiten in Kindergärten, vor allem wenn diese die Umwandlung nicht benötigter Kindergartenplätze in Hortplätze erleichtert. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie Schulkindern müsse bedarfsgerecht ausgebaut werden, fordert das Gremium. Wo dies geschehe, müsse das Land einen angemessenen Beitrag zu den Betriebskosten der Einrichtung leisten. Weitere Möglichkeiten seien zu prüfen, um Kindern über sechs Jahren mehr Betreuungsplätze zu bieten.
Standortschließungen: Das Präsidium erkennt die Notwendigkeit einer Bundeswehr-Strukturreform und des damit einher gehenden Truppenabbaus an. Jedoch müssten Standortschließungen und Reduzierung der Truppenstärke von einem Konversionsprogramm begleitet werden, um die weitere Nutzung aufgegebener Standorte zu erleichtern. Der Bund – so das Gremium – müsse bald Zeitpläne für die Standortschließungen vorlegen und dürfe die Grundstücke nicht so teuer anbieten, dass kein Investor sie mehr kaufen kann.
Gewässerschutz: Um die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie umzusetzen, muss die NRW-Landesregierung das Wasserhaushaltgesetz und das Landeswassergesetz ändern. Eine weitere gesetzliche Fixierung kostendeckender Wasserpreise ist dabei nach Auffassung des Präsidiums aber nicht erforderlich. Bereits jetzt seien durch das Kommunalabgabengesetz von NRW Kosten deckende Frischwassergebühren vorgeschrieben.
Volksbegehren: Das Präsidium hält die Einführung einer Volksinitiative sowie die Senkung der Mindestbeteiligung bei Volksbegehren und Volksentscheid in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings müsse das Land den Kommunen die Kosten solcher Volksentscheide - etwa das Auslegen von Eintragungslisten - erstatten.
Informationsfreiheit: Das Präsidium lehnt ein Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit, wie es bisher im Entwurf vorliegt, ab. Das Gesetz bringe den Bürgerinnen und Bürgern kaum Nutzen, würde jedoch in den Kommunen zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen.
Feuerwehr-Versicherung: Das Präsidium hält eine Zusatz-Rentenversicherung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nicht für nötig, da negative Auswirkungen auf ehrenamtlich Tätige in anderen Organisationen nicht auszuschließen sind.